Ständerat

    Ständerat will Erbrecht ohne Übergangslösung modernisieren

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    Bern,

    Das fast 100-jährige Schweizer Erbrecht soll angepasst werden. Während der Nationalrat ein Übergangsrecht will, lehnt dies der Ständerat weiterhin ab.

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    Der Ständerat in der Wintersession 2020. (Archivbild) - sda

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das fast 100-jährige Schweizer Erbrecht soll modernisiert werden.
    • Der Nationalrat will ein Übergangsrecht, der Ständerat nicht.
    • Bewilligt der Nationalrat die dritte Vorlage nicht, greift die Einigungskonferenz ein.

    Das Parlament will das fast hundertjährige Erbrecht modernisieren. Weiterhin offen bleibt die Frage, für welche Testamente und Verträge die neuen Regeln schliesslich gelten sollen. Der Nationalrat will ein Übergangsrecht, der Ständerat nicht. Die kleine Kammer strich am Donnerstag stillschweigend einen Artikel aus dem Gesetz.

    Demnach soll für die Pflichtteil-Berechnung das neue Recht nur dann gelten, wenn die Vereinbarung nach dessen Inkrafttreten getroffen worden ist. Sie will eine einheitliche Lösung

    «Wir brauchen keine Übergangsregel im Erbrecht», sagte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommission. Testamente könnten siebzig Jahre lang gültig sein, beispielsweise wenn ein 18-Jähriger sein Testament erstelle. Wenn in solchen Fällen das neue Recht nicht greife, verfehle die Vorlage ihr Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Bundesrat ist laut Justizministerin Karin Keller-Sutter auf der Seite des Ständerats.

    Karin Keller-Sutter
    Karin Keller-Sutter spricht sich für umfassenden Staatsbeitrag an Sicherheitskosten aus. - Keystone

    Auch die in der juristischen Fachliteratur umstrittene Frage, wie mit ehegüterrechtlichen Begünstigungen erbrechtlich umzugehen ist, will der Ständerat klären. Er beschloss nun, dass ehegüterrechtliche Begünstigungen nicht zur Pflichtteilsmasse hinzugerechnet werden.

    Vorlage geht zum dritten Mal an Nationalrat

    Das Geschäft geht nun ein drittes Mal an den Nationalrat. Willigt er bei den letzten verbleibenden Differenzen nicht ein, muss sich die Einigungskonferenz mit der Vorlage befassen.

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