Der Ständerat möchte eine Mietrechts-Revision im Bereich der Mietzinsgestaltung für Wohn- und Gewerberäume durchführen.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Einbezug unterschiedlicher Akteure will der Ständerat das Mietrecht revidieren.
  • Dabei sollen die Vermieter- und Mieterinteressen miteinbezogen werden.
  • Aus Sicht der Rechtskommission des Rates ist eine Motion zielführend.

Der Ständerat möchte das Mietrecht im Bereich der Mietzinsgestaltung für Wohn- und Gewerberäume revidieren. Er will dabei unterschiedliche Akteure miteinbeziehen.

Nach Ansicht der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) gelingt eine Modernisierung der Mietzinsgestaltung im Miet-und Pachtrecht nur, wenn man sowohl den Vermieter- wie auch den Mieterinteressen Rechnung trägt.

Um einen kohärenten Revisionsvorschlag auszuarbeiten ist aus Sicht der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) eine Motion zielführend. Konkret brauche es Vereinfachungen und ausgewogene Modalitäten für die Festlegung und die Überprüfung der Mietzinse.

Revision heikel, aber nötig

Dass das Mietrecht seit fast 30 Jahren keine Änderung erlebt hat, spreche zwar für den damaligen Gesetzgeber. Dies sagte Daniel Fässler (CVP/AI), Präsident des Vereins Immobilien Schweiz. Es sei aber nicht falsch, die Frage zu stellen, ob dieses Gesetz die richtigen Antworten auf die heutigen Fragen liefere.

Eine Revision sei immer eine heikle Angelegenheit, mahnte Beat Rieder (CVP/VS). Es sei aber Zeit, das Gesetz den Gegebenheiten anzupassen.

Der Ständerat hat die Motion der RK-S am Dienstag ohne Gegenstimme angenommen.

Rat lehnt drei parlamentarische Initiativen ab

Sie nimmt das Anliegen von zahlreichen parlamentarischen Initiativen auf. Diese verlangen eine Änderung der Modalitäten zur Festlegung und Überprüfung der Mietzinse von Wohn- und Geschäftsräumen. Und die in verschiedenen Beratungsphasen sind. Bei vielen dieser Initiativen wurde bereits das Referendum angekündigt.

Der Rat lehnte damit drei entsprechende parlamentarische Initiativen ab. Eine davon zielte darauf ab, die Kriterien, mit denen ein missbräuchlicher Mietzins ermittelt werden kann, gesetzlich zu regeln. Gemäss den beiden anderen Initiativen sollten die Bestimmungen über den missbräuchlichen Mietertrag nur zur Anwendung kommen, wenn Wohnungsmangel herrscht. Sie sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat teilt die Meinung des Rates, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte. Die Motion geht an den Nationalrat.

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