Wer sein Gesicht verhüllt, soll künftig mit maximal 1000 Franken gebüsst werden. Der Ständerat hat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.
Gesichtsverhüllung
Wer sich in der Schweiz verschleiert, soll in Zukunft mit 1000 Franken gebüsst werden können. Der Ständerat hat am Montag als Erstrat dem Gesetz zum Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Das Verbot haben Volk und Stände im März 2021 in Form einer Volksinitiative beschlossen. (Archivbild) - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbotene Gesichtsverhüllungen sollen mit 1000 Franken gebüsst werden.
  • Das hat der Ständerat am Montag entschieden.
  • Nun geht das Gesetz in den Nationalrat.

Der Ständerat hat am Montag als Erstrat dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Wer an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht unkenntlich macht, kann mit maximal 1000 Franken gebüsst werden. Ausnahmen sind möglich.

Der Ständerat stimmte dem Gesetz ohne Änderungen mit 36 zu 8 Stimmen zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden.

Das Verhüllungsverbot gilt etwa für Hooligans und verbietet im Normalfall Vermummungen an Demonstrationen. Verboten sind auch das Tragen der Ganzkörperschleier oder Burkas in der Öffentlichkeit. Erlaubt bleiben soll die Verhüllung etwa in Gotteshäusern oder an der Fasnacht. Behörden können an Demonstrationen Verhüllungen ausserdem bewilligen, wenn diese zum Schutz der Personen notwendig ist.

Das Gesetz setzt die im März 2021 mit 51,2 Prozent angenommene Initiative für ein Verhüllungsverbot um. Die vorberatende Kommission hatte dem Ständerat zunächst empfohlen, die Bestimmungen kantonal zu regeln. Der Rat lehnte dies auf Antrag von Marco Chiesa (SVP/TI) ab.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VerhüllungsverbotNationalratFasnachtGesetzStänderatFranken