Der Bundesrat will das Verhüllungsverbot in einem eigenständigen Bundesgesetz umsetzen. Neu soll mit 1000 Franken Busse bestraft werden, wer sich vermummt.
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Neu könnten Burka-Trägerinnen und Personen, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit vermummen, mit 1000 Franken gebüsst werden. Der Bundesrat sieht aber zahlreiche Ausnahmen vor. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Initiative für ein Verhüllungsverbot wurde 2021 von der Stimmbevölkerung angenommen.
  • Nun erklärt der Bundesrat, wie er dieses im Detail umsetzen will.
  • Wer gegen das Verbot verstösst, erhält eine Geldbusse von 1000 Franken.

Das Verhüllungsverbot soll mit einem eigenen Gesetz umgesetzt werden, teilt der Bundesrat mit. Das BVVG (Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts) muss aber noch vom Parlament abgesegnet werden.

Abstimmung Verhüllungsverbot
Walter Wobmann (SVP/SO) gibt neben einem Plakat mit der Aufschrift «Extremismus stoppen» ein Interview. Die Schweizer haben das Verhüllungsverbot angenommen. - dpa

Bis zu 1000 Franken soll die Busse bei einem Verstoss gegen das BVVG betragen, so der Bundesrat. In der Vernehmlassung wollte der Bundesrat eine Maximalbusse von 10'000 Franken, was allerdings auf Widerstand stiess. Es soll das einfachere Ordnungsbussen-Verfahren zum Zug kommen können, um die Kantone zu entlasten.

Im März 2021 stimmte die Bevölkerung der Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot knapp zu. Das Begehren aus SVP-nahen Kreisen, dem Egerkinger Komitee, wollte vor allem Burkas und Nikabs in der Öffentlichkeit verbieten. Aber auch «vermummte Chaoten» an Demonstrationen sollten künftig bestraft werden.

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Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen: So etwa in Flugzeugen, in diplomatischen Räumlichkeiten, in Gotteshäusern. Auch aus gesundheitlichen, klimatischen oder sicherheitstechnischen Gründen darf das Gesicht vermummt werden. Gleiches gilt für einheimische Brauchtümer, künstlerische oder unterhaltende Darbietungen und Werbezwecke.

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Karin Keller-Sutter, Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). - Keystone

An Demonstrationen bleibt die Gesichtsverhüllung legal, sofern die Kundgebung bewilligt ist und «die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird». Damit will der Bundesrat das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin gewähren. Es könne sein, dass Verhüllungen zum eigenen Schutz notwendig seien.

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