Auch nach der Frist der Gesuch-Eingabe sollen ehemalige Verdingkinder 25'000 Franken an Solidaritätsbeträge erhalten.
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Der Kanton Bern erinnert an die Zeit fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.(Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ehemalige Verdingkinder sollen trotz Fristablauf Solidaritätsbeiträge erhalten.
  • Bundesrat Keller-Suter fordert, die 25'000 Franken als Fixbetrag zu definieren.

Ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte sollen auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen können. Der Ständerat hat am Mittwoch einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Dieser nahm den von seiner Rechtskommission ausgearbeiteten Entwurf mit 44 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an. Auch der Nationalrat soll in der Frühlingssession noch darüber befinden. Dessen Rechtskommission hat sich ebenfalls für die Anpassungen ausgesprochen.

Frist des Gesuches soll abgeschafft werden

Mit der Gesetzesänderung soll die Frist für das Einreichen eines Gesuches um einen Solidaritätsbeitrag aufgehoben werden. Ursprünglich war diese Möglichkeit auf 12 Monate bis Ende März 2018 befristet gewesen. Die kurze Zeitspanne diente dazu, dass die Höhe der Gelder möglichst rasch abgeschätzt und rasch ausbezahlt werden konnten. So Rechtskommissions-Präsident Beat Rieder (CVP/VS).

Raphaël Comte
Alt-Ständerat Raphaël Comte (FDP) hat die Initiative Zur Gesetzesänderung um die Einreichefrist von Solidaritätsbeitägen für ehemalige Verdingkinder lanciert. - Keystone

Viele Opfer von Zwangsmassnahmen hätten sich jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht in der gegebenen Zeit bei den Behörden melden können. Rund 250 Gesuche seien nach der Frist eingegangen. Aus diesem Grund habe alt Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) die Gesetzesänderung im Juni 2019 mit einer parlamentarischen Initiative angestossen.

Fix- statt Maximalbetrag

Der Bundesrat will, dass die Höhe des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken nicht als Maximalhöhe, sondern als Fixbetrag definiert wird. Der Solidaritätsbeitrag sei eine Geste des Bundes für das erlittene Leid, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Es wäre unfair, wenn der Betrag für Opfer, die ihr Gesuch nach der Frist einreichen, weniger bekommen würden, sagte sie. Damit wäre diese Geste nicht mehr gegeben.

Karin Keller-sutter
Bundesrätin Karin Keller-Sutter. - Keystone

Bis zum Ablauf der Frist waren über 9000 Gesuche eingegangen. Gemäss Karin Keller-Sutter wurden 8800 Solidaritätsbeiträge ausbezahlt - sprich, bei ihnen wurde die Opfereigenschaft anerkannt. Gemäss den Forschungsergebnissen der Expertenkommission waren im Lauf des 20. Jahrhunderts mindestens 60'000 Personen in 648 Institutionen in der Schweiz unter Zwang administrativ versorgt worden.

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