Der Ständerat berät am Mittwoch über eine Verlängerung der Erwerbsausfallsentschädigung in der Corona-Krise. Zudem befasst er sich mit den Hilfen für den Sport.
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Der Ständerat berät am Mittwoch erneut über Hilfsmassnahmen wegen der Corona-Pandemie. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch befasst sich der Ständerat mit der Erwerbsausfallentschädigung.
  • Die Entschädigungen soollen bis Ende des Jahres weiterlaufen.
  • Auch befasst er sich mit den ausgebauten Hilfen für den Profi-Mannschaftssport.
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Der Ständerat befasst sich am Mittwoch mit der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 und den ausgebauten Hilfen für den Profi-Mannschaftssport. Er hat über neuerliche Anpassungen im Covid-19-Gesetz zu befinden.

Die jüngsten Änderungen betreffen die Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten. Die Entschädigungen sollen bis Ende dieses Jahres weiterlaufen statt bis Ende Juni. Damit ist die Kommission des Ständerates für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) einverstanden.

Hilfe für Sport reicht möglicherweise nicht aus

Auch hinter die Aufhebung der Obergrenze für nicht rückzahlbare Beiträge an Sportklubs von professionellen und semiprofessionellen Ligen stellt sich die WBK-S. Die Hilfe von maximal 115 Millionen Franken für Basketball, Eishockey, Fussball, Handball, Unihockey und Volleyball war für die Saison 2020/2021 gedacht und reicht bei möglicherweise andauernden Einschränkungen nicht aus.

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Ein Mann hat einen Ball zwischen den Füssen. (Symbolbild). - Keystone

Hingegen ist die WBK-S gegen eine Verlängerung des Bezugs zusätzlicher Taggelder in der Arbeitslosenversicherung bis Ende 2021. Wegen der bevorstehenden Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sei dies nicht mehr angezeigt, findet die Kommissionsmehrheit.

Mit Stichentscheid von Präsident Hannes Germann (SVP/SH) abgelehnt hat die WBK-S auch die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen bis Ende des Jahres. In den Augen der Mehrheit ist die aktuelle Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen gegenüber der Arbeitslosenentschädigung.

Personen mit tiefem Einkommen immer noch stark von Krise betroffen

Die Minderheit, die für die Verlängerung eintritt, hält dagegen, dass Personen mit tiefen Einkommen noch immer überdurchschnittlich von der Krise betroffen seien. Die Situation habe sich noch nicht entschärft. Nicht bis Ende April 2022 verlängern will die Mehrheit der WBK-S auch die Hilfsmassnahmen im Kulturbereich.

Weiterhin erleichtern will die WBK-S hingegen die elektronische Durchführung von Generalversammlungen. Die Bestimmung dazu im Covid-19-Gesetz soll bis zum Inkrafttreten des revidierten Aktienrechtes verlängert werden.

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Eine Person erhält eine Impfung. (Archiv) - dpa

Generell ist die vorberatende Kommission der Meinung, dass die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald alle Erwachsenen, die es wollen, geimpft sind. Eine entsprechende Bestimmung will sie ins Covid-19-Gesetz aufnehmen.

Zudem sollen nach dem Willen der WBK-S Personen, die einen Beleg für eine Impfung, ein negatives Testresultat oder eine durchlittene Infektion mit dem Coronavirus vorweisen können, künftig von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden.

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