Bundesgericht

Staatsanwaltschaft zieht Urteil gegen Perrin ans Bundesgericht

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Neuchâtel,

Yvan Perrin (SVP) wurde im Rassendiskriminierungs-Prozess freigesprochen. Die Neuenburger Staatsanwaltschaft legt nun Rekurs beim Bundesgericht ein.

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Yvan Perrin (rechts) mit seinem Verteidiger, dem Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft zieht Urteil gegen Yvan Perrin ans Bundesgericht.
  • Der Politiker wurde nach einem Facebook-Post im April 2019 strafrechtlich verfolgt.
  • Ihm wird vorgeworfen, umstrittene Kommentare Dritter nicht gelöscht zu haben.

Die Neuenburger Staatsanwaltschaft ficht den Freispruch für den ehemaligen National- und Staatsrat Yvan Perrin (SVP) im Rassendiskriminierungs-Prozess an. Generalstaatsanwalt Pierre Aubert gab am Dienstag bekannt, dass er beim Bundesgericht Rekurs eingelegt habe.

Perrin war Anfang September vom Neuenburger Kantonsgericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden.

Der Politiker wurde strafrechtlich verfolgt, nachdem er sich im April 2019 auf Facebook abwertend über Muslime geäussert hatte. Seine Posts standen im Zusammenhang mit einem Artikel in der Zeitung «24 heures» über die Qatar Papers und die Muslimbruderschaft.

Perrin löschte umstrittene Kommentare nicht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor: Dieser habe auf seinem virtuellen Anschlagbrett Kommentare Dritter nicht gelöscht. In diesen wurde zu Hass und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit aufgerufen. Diese Kommentare seien für die breite Öffentlichkeit lesbar gewesen.

Das Kantonsgericht erklärte in der Urteilsbegründung: Perrin sei nicht verpflichtet gewesen, sein Facebook-Konto ständig zu überwachen. Perrin habe die Beweislage nicht verändern wollen, um die Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Dies, als er erfahren habe, dass umstrittene Kommentare auf seinem Profil zur Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung geführt hatten.

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Yvan Perrin nach dem Freispruch vor Polizeigericht Neuenburg im Juli 2020. (Archivbild) - Keystone

Das Gericht sprach ihn frei, weil sich Perrin nicht aktiv um die Aufrechterhaltung umstrittener Äusserungen bemüht hatte. Wie in der ersten Instanz hielt das Gericht eine Verurteilung wegen einer unterlassenen Löschung von Kommentaren für heikel.

Der ehemalige Nationalrat und Neuenburger Staatsrat hält sich politisch heute eher im Hintergrund. In der Funktion eines Generalsekretärs unterstützt Perrin die Genfer SVP bei der Vorbereitung der Wahlen 2023.

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