Staatsanwältin weist Vorwurf der Einseitigkeit zurück

Keystone-SDA
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Zürich,

2018 wurde ein Mann wegen der Ermordung seiner Frau verurteilt. Nun wurde der Staatsanwältin Einseitigkeit vorgeworfen. Die Kritik weist sie zurück.

obergericht des Kantons zürich
Das Obergericht in Zürich. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Obergericht hat 2018 einen Mann für die Ermordung seiner Frau verurteilt.
  • Sein Verteidiger hatte der Untersuchungsbehörde vorgeworfen, einseitig ermittelt zu haben.
  • Diesen Vorwurf hat die Staatsanwältin nun zurückgewiesen.

Im Mordprozess vor dem Zürcher Obergericht hat die Staatsanwältin am Donnerstag den Vorwurf der Verteidigung zurückgewiesen, es sei einseitig untersucht worden. Trotz aufwendiger Ermittlungen habe sich ausser dem Ehemann des Opfers kein anderer möglicher Täter gefunden.

Das Bezirksgericht Zürich hatte im Sommer 2018 den heute 64-jährigen bengalisch-schweizerischen Doppelbürger wegen Ermordung seiner Ehefrau zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann bestritt die Tat stets.

Für das Bezirksgericht gab es aufgrund der Gesamtheit der Indizien keinen vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft. Als Motiv sah es die seit drei Jahren anhaltende Fremdbeziehung der Frau und die tiefe Zerrüttung der Ehe.

Staatsanwältin soll sich von Vorurteilen leiten gelassen haben

Der Verteidiger hatte den Untersuchungsbehörden vorgeworfen, sich bei den jahrelangen Ermittlungen von Anfang an auf seinen Mandanten als Täter fokussiert zu haben. Dabei hätten sie sich von ihren Vorurteilen über Muslime leiten lassen.

Es sei einseitig ermittelt worden. Die Beweislage sei dürftig, die Indizien reichten nicht aus für eine Verurteilung. So hätten etwa Hände und Kleider nach den Schüssen praktisch keine Schmauchspuren aufgewiesen. Die Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden.

Obergericht Zürich
Das Zürcher Obergericht hat einen 49-jährigen Türken wegen Mordes an seiner Frau zu 20 Jahren Haft und einer 15-jährigen Landesverweisung verurteilt. (Symbolbild) - keystone

Die Staatsanwältin wies die Vorwürfe zurück. Man habe breit ermittelt. Unter anderem habe man auch den Liebhaber der Getöteten und dessen Ehefrau überprüft. Aber es habe sich «niemand anders gefunden, der als Täter oder Täterin in Frage kam».

Indizien zeigen «klares Bild»

Nicht die einzelnen Indizien zählten für die Urteilsfindung, sondern deren Gesamtheit. Und diese zeige ein klares Bild. Insgesamt gebe es «keine vernünftigen Zweifel» daran, dass der Beschuldigte seine 41-jährige Ehefrau am Morgen 19. Oktober 2009 vor dem Wohnhaus in Zürich-Oerlikon mit fünf Schüssen getötet habe.

Wenige Minuten, nachdem die Schüsse gefallen waren, war die Polizei am Tatort. In die Wohnung des Beschuldigten kamen die Beamten laut Staatsanwältin rund anderthalb Stunden später – Zeit genug für den Beschuldigten, um zu duschen und allfällige Schmauchspuren abzuwaschen.

Im Laufe der Ermittlungen wurde der Beschuldigte zweimal für insgesamt rund sieben Monate in Untersuchungshaft genommen. Für diese Zeit forderte der Verteidiger Schadenersatz für den Verdienstausfall sowie Genugtuung von insgesamt rund 760'000 Franken. Jahrelang wurde er zudem überwacht, seine Telefonate wurden abgehört.

Mann sagte verdeckter Ermittlerin, er habe Frau getötet

Schliesslich setzten die Untersuchungsbehörden zwei verdeckte Ermittler ein, einen Mann und eine Frau. Diese gab sich als Wahrsagerin aus. Ihr gegenüber räumte der Beschuldigte ein, er sei für den Tod seiner Frau verantwortlich.

Wie schon das Bezirksgericht war auch das Obergericht der Ansicht, die Aussagen gegenüber der «Wahrsagerin» dürften nicht verwertet werden. Die Grenzen der zulässigen Einwirkung seien «deutlich überschritten» worden, sagte der vorsitzende Oberrichter.

Das Bezirksgericht erachtete die Indizien als ausreichend für eine Verurteilung. Das Urteil des Obergerichts wird am frühen Donnerstagabend eröffnet.

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