Ein heute 34-Jähriger tötete im Dezember 2014 seinen Freund im Drogenrausch. Sein Anwalt fordert nun vor dem Obergericht des Kantons Zürich dessen Freispruch.
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Das Obergericht des Kantons Zürich. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Dezember 2014 hat ein heute 34-Jähriger einen guten Freund im Drogenrausch getötet.
  • Heute forderte sein Verteidiger vor Gericht den Freispruch seines Mandanten.

Der Verteidiger des 34-Jährigen, welcher Ende Dezember 2014 im Drogenrausch einen guten Freund getötet hat, fordert den Freispruch seines Mandanten. Das hat der Anwalt heute Montag vor dem Obergericht des Kantons Zürich beantragt. Sein Mandant sei zur Tatzeit vollkommen schuldunfähig gewesen.

Ende Dezember 2014 hatte der Mann in der elterlichen Villa in Küsnacht ZH mit seinem Freund Kokain und Ketamin konsumiert. Die beiden gerieten dann in Streit. Der Beschuldigte schlug dem Freund den Schädel ein, rammte ihm eine Kerze in den Rachen und erwürgte ihn.

Das Bezirksgericht Meilen hatte ihn wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt. Es ordnete eine strafvollzugsbegleitende Therapie an, die der Beschuldigte vor längerer Zeit angefangen hat.

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Blick auf Zollikon an der Zürcher Goldküste (Archivbild) - sda

Er habe seither grosse Fortschritte gemacht, sagte der junge Mann, der sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Seit seiner Inhaftierung am Tattag habe er keine Drogen mehr konsumiert.

Heute nehme er auch keinerlei Medikamente mehr. «Darüber bin ich glücklich». Er wäre auch motiviert für eine stationäre Massnahme, sagte er vor dem Obergericht des Kantons Zürich.

«Ich bete für sie»

Bezüglich des Tötungsdelikts machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Er wandte sich aber im Schlusswort an die Angehörigen des Opfers und versicherte, wie leid ihm seine Tat tue. «Bitte verzeihen Sie mir».

Er habe seinen langjährigen Freund, den er «wie einen Bruder geliebt» habe, nicht mit Absicht getötet. Er schäme sich für seine Tat und bereue sie zutiefst. Er sei in Gedanken bei den Angehörigen und «bete für sie in dieser schlimmen Zeit».

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Der heute 34-Jährige und sein Freund konsumierten Kokain und Ketamin. (Symbolbild) - Keystone

Laut Verteidiger hatte sich der Beschuldigte zur Tatzeit nach ausgiebigem Konsum von Kokain und Ketamin in einem psychotischen Rausch befunden. Auch der psychiatrische Gutachter habe festgehalten, dass seine Einsichtsfähigkeit damals vollständig aufgehoben gewesen sei. Für das Tötungsdelikt könne er deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Beschuldigte sei seit Jahren drogensüchtig gewesen. Daher habe er eben nicht «ohne weiteres» auf den Konsum illegaler Substanzen verzichten können. Dies hatte damals die erste Instanz geltend gemacht.

Er sei deshalb nicht selbstverschuldet in den psychotischen Zustand geraten. Aus diesem Grund sei er freizusprechen.

Obergericht des Kantons Zürich: Zweifel an Aussagen

Der Staatsanwalt gab seinem Zweifel an den Ausführungen des Beschuldigten zu seinem Wahnzustand Ausdruck. Bereits das Bezirksgericht hatte sie als unglaubhaft bezeichnet. «Strategische Schutzbehauptungen» seien nicht auszuschliessen.

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Das Obergericht des Kantons Zürich: Wann die Urteilseröffnung stattfindet, ist noch nicht klar. - Keystone

Der Beschuldigte habe von früheren Erfahrungen her genau gewusst, wie verheerend sich sein Drogen- und Medikamentenkonsum auswirken könne. Er war deswegen schon einmal in die Psychiatrie eingewiesen worden. Laut Staatsanwalt verweigerte er aber jede Therapie.

Sexualdelikte kommen zur Sprache

Am Nachmittag kommen die Sexualdelikte zur Sprache, für die der jungen Mann ebenfalls erstinstanzlich verurteilt wurde. Das Plädoyer übernimmt dann sein zweiter Anwalt.

Die Öffentlichkeit ist von diesem Teil der Verhandlung am Obergericht des Kantons Zürich ausgeschlossen. Nur akkreditierte Journalisten und die Familie des Beschuldigten sind zugelassen. Wann die mündliche Urteilseröffnung erfolgt, ist noch offen.

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