Immer wieder töten Männer im Drogenwahn. Und werden dann für schuldunfähig erklärt und therapiert. Ein Hohn für die Opfer-Familien.
Hildegard Enz Rivola
Wurde brutal ermordet: Rentnerin Hildegard Enz Rivola (†66) - Kapo Aargau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mörder von Rentnerin Hildegard Enz Rivola (†66) ist schuldunfähig.
  • Der Kroate (28) hatte vor der Tat gekokst.

Der Kroate (28), der die Rentnerin Hildegard Enz Rivola (†66) in Aarau mit Dutzenden Messerstichen regelrecht abschlachtete, ist jetzt offiziell schuldunfähig. Pardon? Wie kann es sein, dass ein brutaler Mörder für seine Tat nicht geradestehen muss? Die Antwort ist kaum zu glauben: Der Mörder hatte vor der Tat gekokst, sich betrunken und Marihuana konsumiert.

Das Bezirksgericht Aarau folgte gestern in seinem Urteil der forensisch-psychiatrischen Gutachterin. Seine Wahnvorstellungen habe der Täter «wie von Gott befohlen» empfunden. Der Kroate kassierte eine «stationäre Massnahme», sprich: eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt.

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Der mutmassliche Täter. - Instagram

Das Urteil ist leider keine Überraschung. Bei der Schweizer Rechtsprechung stehen die Gutachten an oberster Stelle. Die Justiz kuscht vor der Psychiatrie. Das ist eine beunruhigende Entwicklung. Die Beispiele sind in den letzten Jahren unzählig.

Täter werden viel zu lang therapiert

Anstatt die Sicherheit der Opfer und die Verantwortung der Täter in den Vordergrund zu stellen, werden Letztere therapeutisch sanft angefasst. Damit nicht genug: Ihre Therapien werden im Fünf-Jahres-Rhythmus immer wieder verlängert.

So werden die Täter viel zu lang therapiert. Paradebeispiel ist der Mörder von Doris W. (10). Michael M. (52) brachte das Mädchen vor 30 Jahren in Erlach BE um. Letzte Woche wurde der pädophile Kindsmörder endlich verwahrt. Nach 22 (!) Jahren Therapie ist er jetzt offiziell «austherapiert».

Erlach-Mörder Bielersee Prozess Pädophiler
Doris W. (†10) wurde 1989 von einem Pädophilen am Bielersee ermordet. - Keystone

Schweizer Gerichte sprechen aber immer weniger solcher Verwahrungen aus. Obwohl dies die Staatsanwaltschaft öfters fordert. In Aarau plädierte gestern auch die Staatsanwaltschaft nicht auf Mord. Der blanke Hohn für die Familie des Opfers. Der Täter brauche keine Therapie, sie sei bloss eine Geldverschwendung, sagte der Sohn von Hildegard Enz Rivola.

Tatsächlich sind die Kosten der stationären Therapie enorm: Ein Häftling, der in der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung behandelt wird, berappen die Steuerzahler mit 770 Fr. pro Tag.

Auch Goldküsten-Killer war unzurechnungsfähig

Auch Goldküsten-Killer Bennet S. (34) wurde im letzten November für «unzurechnungsfähig» erklärt. Der Sprössling einer deutschen Millionärs-Familie hatte Ende Dezember 2014 in der Villa seiner Eltern in Küsnacht ZH seinen Freund (23) brutal getötet. Er erschlug das Opfer mit einem Kerzenständer, steckte ihm dann eine Kerze in den Hals und erwürgte sein Opfer.

Auch der Goldküsten-Killer stand bei der Tat unter Drogen. Bennet S. hatte Kokain und Ketamin intus. Auch er tötete laut Gutachten «im Wahn».

2017 kassierte Bennet S. vor dem Bezirksgericht Meilen noch 12,5 Jahre Knast. Im letzten November reduzierte das Zürcher Obergericht die Strafe überraschend auf drei Jahre Gefängnis und ordnete eine stationäre Therapie an. Die Haftstrafe hat der Killer schon abgesessen. Jetzt wartet er in Sicherheitshaft noch auf einen Therapieplatz, um seine Drogensucht zu bekämpfen.

Was für ein Signal sendet das an potenzielle Mörder? Wenn man vor der Tat einen Drogencocktail zu sich nimmt und dann noch von «Wahnvorstellungen» schwafelt, wird man per Gutachten als «schuldunfähig» eingestuft. Gerechtigkeit muss anders sein.

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