Einer 61-Jährigen wurde am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht der Prozess gemacht. Die schizophrene Frau wurde wegen Mordes schuldig gesprochen und muss eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren.
Schlichtungsverfahren
Die Zahl der Schlichtungsverfahren erreicht tiefsten Stand seit 2011. (Symbolbild) - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine schizophrene Frau wurde am Donnerstag wegen Mordes schuldig gesprochen.
  • Die heute 61-Jährige hat im April 2015 ihren Partner, einen pflegebedürftigen Schweizer, im Streit getötet.
  • Die Täterin muss eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren.

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag eine schizophrene Frau wegen Mordes verurteilt. Zwar wird die Tat nicht mit einer Strafe gesühnt. Die Frau muss jedoch eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren.

Die heute 61-Jährige hat im April 2015 ihren Partner, einen pflegebedürftigen Schweizer, im Streit getötet. Sie schlug unzählige Male mit seiner Krücke auf ihn ein - kaum ein Körperteil von ihm blieb unverletzt. Anschliessend verliess sie die Wohnung und kehrte erst am Morgen zurück, während der Mann qualvoll und über Stunden seinen Verletzungen erlag.

«Es liegt eine schockierende und brutale Tat vor», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung und sprach von einem «Akt der Gewalt». Es sei kaum zu glauben, dass dies mit einer Krücke aus Leichtmetall überhaupt möglich gewesen sei. «Es muss daher eine heftige, rücksichtslose und brutale Gewaltanwendung gewesen sein.» Auch dem Obergericht bleibe - wie schon der Vorinstanz im Mai 2017 - nur der Tatbestand Mord möglich.

Frau ist schizophren

Allerdings ist die Frau, die 1990 aus Kenia in die Schweiz kam, wegen ihrer Schizophrenie nicht schuldfähig. «Aber auch Schuldunfähige können vorsätzlich handeln», betonte der Richter. Zwar wusste sie laut Richter, was sie tat, ihr fehlte aufgrund des durch die Krankheit ausgelösten psychotischen Schubs aber die Steuerungsfähigkeit. «Damit kommt eine Strafe nicht infrage», sagte der Richter. Dass sie nun keine Strafe erhalte, sei die Konsequenz ihrer Geisteskrankheit.

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