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SRG-Ombudsstelle: Dekor bei Federer-Interview war Schleichwerbung

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Zürich,

Die SRG-Ombudsstelle rügt «Sportpanorama Plus». In einem Interview mit dem Schweizer Tennisstar Roger Federer habe es gegen das Werbeverbot verstossen.

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Die Übertragungsrechte bleiben bestehen, nur die Produktion fällt weg. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • «Sportpanorama Plus» habe gegen das Werbeverbot verstossen, rügt die SRG-Ombudsstelle.
  • Ein Fernsehzuschauer hatte bemängelt die Sendung mit dem Interview mit Roger Federer.

Die SRF-Sendung «Sportpanorama Plus» hat bei einem Interview mit dem Schweizer Tennisstar Roger Federer gegen das Werbeverbot verstossen. Die Ombudsstelle des Deutschschweizer Radio und Fernsehens SRG hat eine entsprechende Beanstandung gutgeheissen.

Ein Fernsehzuschauer hatte bemängelt, dass die Dekoration des Studios während des Interviews mit dem Tennisspieler im blauen Ton von Federers neuem Schuh «The Roger» gehalten war.

«Wo ist die Grenze zwischen Service public und Eigeninteresse», hatte der Zuschauer geschrieben, wie die Ombudsstelle in ihrem Schlussbericht am Dienstag mitteilte.

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Das «SRF Sportpanorama»-Studio. - Screenshot SRF

Die zuständige Redaktion betonte in ihrer Stellungnahme die «ausserordentliche Situation des Interviews». Denn die Talkrunde mit Federer und der Triatlethin Nicola Spirig habe aus Zeitgründen im gleichen Studio und gleich neben dem bereits fix installierten Dekor der Schuhmarke stattfinden müssen.

Details des Schuhs nicht ausgeblendet

Die Crew habe zwar versucht, die ausgestellten Schuhe und die mit einem Branding versehenen Dekorteile möglichst nicht im Bild zu zeigen. Doch leider habe sich erst nach dem Interview herausgestellt, dass es nicht gelungen sei, die Details des Schuhs auszublenden.

Auch das nachträglich Verpixeln des Logos sei zu wenig in Betracht gezogen worden. Trotzdem stellte die Redaktion fest, dass zwischen SRF und Federer keine Absprachen gemacht worden seien und keine Geldflüsse stattgefunden hätten.

Die Ombudspersonen anerkennen in ihrer Stellungsnahme zwar die «besonderen Umstände» des Drehs. Doch gemäss Gesetz sei der Gesamteindruck entscheidend. Und dieser sei vom Firmenlogo «stark mitgeprägt» gewesen. Die Erläuterungen der Redaktion hätten «die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben» nicht rechtfertigen können.

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