Die Moderatoren von «Zwei am Morge» erlauben sich auf dem Grundstück von Roger Federer einen Spass. Die SRG-Ombudsstelle wurde eingeschaltet.
Die Moderatoren der SRF-Comedy-Sendung «Zwei am Morge» spielen ein Tennis-Match auf Roger Federers Grundstüch in Rapperswil-Jona SG. - SRF
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ramin Yousofzai und Julian Graf spielen Tennis auf Federers Grundstück in Rapperswil-Jona.
  • Ein Fall von Hausfriedensbruch, findet ein Zuschauer der SRF-Sendung «Zwei am Morge».
  • Für die SRG-Ombudsstelle handelt es sich lediglich um einen «Lausbubenstreich».

«Das ‹Match for Africa› ist Schnee von gestern. Wir machen das Match ‹for Federer›», heisst es in der SRF-Comedy-Sendung «Zwei am Morge». Gesagt, getan. Um die Aufmerksamkeit von Roger Federer zu gewinnen, machen sich Ramin Yousofzai und Julian Graf auf den Weg nach Rapperswil-Jona.

Was meinen Sie? Lausbubenstreich oder Hausfriedensbruch?

Dort, auf dem Grundstück des Maestros, führen die Moderatoren unter der unparteiischen Leitung von Kollege Robin Pickis ihr Tennismatch durch. Als Geschenk hinterlässt das Trio Federer einen Briefkasten mit einer Einladung in ihre Sendung.

Roger Federer
Das Grundstück von Roger Federer in Rapperswil-Jona am Zürichsee.
Roger Federer
Die Bauarbeiten am neuen Federer-Heim laufen auf Hochtouren.
Roger Federer
Julian Graf (27), Robin Pickis (26) und Ramin Yousofzai (28) (v.l.) erlauben sich auf dem Grundstück mit einer Hommage einen Spass.
Roger Federer
Das Vorbild: Der in weiss gekleidete Roger Federer auf dem heiligen Rasen in Wimbledon. (Archivbild)

Das geht zu weit, findet ein Zuschauer. Im Betreten von Federers Baustelle sieht er ein «Eindringen auf ein Privatgrundstück» und «mutwilligen Einbruch».

Roger Federer lässt Gnade walten

Esther Girsberger und Kurt Schöbi, welche gemeinsam die SRG-Ombudsstelle formen, stützen die Feststellung, dass das Grundstück unrechtmässig betreten wurde. Jedoch sei niemand gefährdet oder an der Arbeit gehindert worden.

Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz
Übernahmen im April 2020 die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz: Esther Girsberger und Kurt Schöbi. - Keystone

Es sei «kein Verbotsschild auf dem Grundstück missachtet, kein Zaun und keine Absperrung überwunden worden», heisst es in einer Mitteilung. Von Federer selbst liege zudem keine Beschwerde vor. «Es handle sich um einen Lausbubenstreich und dieser sei jederzeit als solcher zu erkennen gewesen.»

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