SRF hätte VgT-Spot-Ausstrahlung nicht verweigern dürfen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des SRF abgewiesen. Der Sender hätte einen VgT-Spot austrahlen müssen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Fernsehen erleidet vor Gericht eine Niederlage.
- SRF hätte einen Spot des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) ausstrahlen müssen.
Die Verpflichtung des Schweizer Fernsehens zur Ausstrahlung eines Spots des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) verstiess nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.
Damit stützt der EGMR einen Entscheid des Bundesgerichts vom November 2013. Es hatte entschieden, dass die Weigerung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), einen vom VgT produzierten Spot zu senden, nicht mit der Verfassung vereinbar sei.
Der Werbespot enthielt in Bild und Ton die Formulierung «Was das Schweizer Fernsehen totschweigt». Das Schweizer Fernsehen verweigerte die Ausstrahlung mit der Begründung, der Spot sei geschäfts- und imageschädigend im Sinne ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Beim strittigen Spot handle es nicht um eine gewöhnliche Produktewerbung. Dies hält der EGMR in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest.
SRG hätte Spot ausstrahlen müssen
Vielmehr sei der Spot Teil einer multinationalen Kampagne des VgT gewesen, mit welchem der Verein seine Tätigkeit im Bereich des Tierschutzes einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen wollte. Dies entspricht gemäss dem Gerichtshof einem Thema von öffentlichen Interesse.
Aufgrund der Stellung der SRG in der schweizerischen Medienlandschaft hätte diese die Kritik ihr gegenüber akzeptieren und den Spot ausstrahlen müssen.
Dies würden Pluralismus und eine offene Geisteshaltung in einer demokratischen Gesellschaft gebieten. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer sei es darüber hinaus offensichtlich gewesen, dass der Spot die Meinung des VgT in einer provokanten Art und Weise darstelle.