Solothurner Staatskanzlei kritisiert «Fehlinformationen der SVP»
Die Solothurner Staatskanzlei sieht durch die SVP-Kampagnen die freie Meinungsbildung vor der Abstimmung gefährdet.

Die Staatskanzlei des Kantons Solothurn sieht im Vorfeld der Abstimmungen vom 28. September die freie Meinungsbildung gefährdet: Die Kampagnen der SVP enthielten «wesentliche Fehlinformationen», die es richtigzustellen gelte.
Die SVP argumentiere mit teils falschen Behauptungen und irreführenden Aussagen, hält die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag fest. Dies betrifft nicht nur eine Vorlage – sondern alle drei kantonalen Sachgeschäfte.
So drohten laut der Staatskanzlei wegen des Hochwasserschutzprojektes an der Dünnern und wegen der Entwicklung des Bahnhofs Solothurn Süd keine Steuererhöhungen. Die beiden Projekte würden zweckgebunden finanziert und damit die laufende Staatsrechnung nicht belasten.
Kita-Gesetz verursacht keine Steuererhöhung trotz Folgekosten
Anders sieht es beim Kita-Gesetz aus, dessen Folgekosten auf die Staatsrechnung kommen. «Aufgrund des Volumens führen diese aber zu keinen Steuererhöhungen», schreibt die Staatskanzlei. Denn die Gesetzesänderung verursache nicht Kosten von 100 Millionen Franken im Jahr, wie dies die SVP vorbringe.
Die Abgabe von Betreuungsgutscheinen dürfte gemäss eines Forschungsbüros die Solothurner Gemeinden und den Kanton zusammen bis zu 19,5 Millionen Franken kosten. Darin enthalten seien auch jene 8,8 Millionen Franken, die die Gemeinden bereits heute in die Kinderbetreuung investierten, schreibt die Staatskanzlei.