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    Solothurner Volk schützt das Vereinslotto und verbietet Profi-Lotto

    Keystone-SDA
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    Solothurn,

    Im Kanton Solothurn ist das Profi-Lotto künftig verboten. Dazu genehmigte das Stimmvolk den Kauf einer Liegenschaft.

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    Im Kanton Solothurn ist das Profi-Lotto künftig verboten. - depositphotos

    Die Stimmberechtigten hiessen die Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes, die einen «Bewilligungsausschluss für professionelle Lottoanbieter» bringt, mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68,3 Prozent gut (46'045 Ja- zu 21'316 Nein-Stimmen).

    Die Stimmbeteiligung betrug 37,6 Prozent, wie die Staatskanzlei Solothurn am Sonntag mitteilte.

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    Das Verbot soll das Vereinslotto stärken. - depositphotos

    Das Verbot soll das kleine Vereinslotto stärken. Das traditionelle Vereinslotto bleibe erhalten, hielten Regierung und Parlament fest. Dies stärke die gemeinnützigen Vereine.

    Profi-Lottiers hatten gegen die Revision das Referendum ergriffen. Sie warnten vor einem «organisatorischen Chaos».

    Profis würden garantieren, dass die Lottoveranstaltungen geordnet, transparent und fair abliefen. Alle Parteien mit Ausnahme der SVP stützten das Verbot.

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    Im Kanton Solothurn können jedes Jahr Lotterien mit Einnahmen von 820'000 Franken veranstaltet werden. Dies sieht eine interkantonale Vereinbarung vor.

    Demnach darf ein Kanton nicht mehr Einnahmen aus bewilligten Kleinlotterien generieren als umgerechnet 2.50 Franken pro Kopf der Wohnbevölkerung.

    Ja zu Kauf von Liegenschaft

    Die Stimmberechtigten schrieben auch das letzte Kapitel eines politischen Fauxpas' der Regierung.

    Sie hiessen den Kauf der Liegenschaft an der Bielstrasse 3 in Solothurn mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68,9 Prozent gut (46'508 Ja- zu 20'999 Nein-Stimmen).

    Der Kanton kaufte die Liegenschaft für 5,2 Millionen Franken bereits von der Credit-Suisse-Anlagestiftung. Die Regierung entschied zunächst in eigener Regie und schrieb die Liegenschaft dem Finanzvermögen zu.

    Die SVP ging ans Bundesgericht – und dieses hob den Entscheid der Regierung auf. Der Kauf sei eine Investition ins Verwaltungsvermögen, weil das Gebäude bereits teilweise für die Kantonsverwaltung genutzt werde, entschieden die Lausanner Richter.

    Daher sei der Kauf eine neue, einmalige Ausgabe von über fünf Millionen Franken – und in einem solchen Fall müssten das Parlament und das Volk zustimmen.

    Sparbeschluss abgelehnt

    Schliesslich lehnten die Stimmberechtigen einen Sparbeschluss des Parlaments mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 50,8 Prozent ab (33'028 Nein- zu 31'928 Ja-Stimmen).

    Die Ausgleichszahlungen im Finanz- und Lastenausgleich hätten in den kommenden zwei Jahren um je zwei Millionen Franken reduziert werden sollen.

    Kommentare

    User #2620 (nicht angemeldet)

    Es ist kaum nachvollziehbar, dass der Kanton ausgerechnet in dieser prekären Finanzlage eine Liegenschaft kauft. Statt sich langfristig zu binden, hätte er sie deutlich vernünftiger mieten können – mit klar kalkulierbaren Kosten und der nötigen Flexibilität, falls sich die Arbeitswelt weiter verändert. Stattdessen wurden wertvolle flüssige Mittel unnötig aus der Hand gegeben.

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