Kein Goldener Fallschirm mehr für Bündner Alt-Regierungsräte
Bündner Regierungsmitglieder erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Amt kein lebenslanges Ruhegehalt mehr.

Die Stimmbevölkerung hat den Goldenen Fallschirm am Sonntag an der Urne ersatzlos gestrichen. Sie nahm eine entsprechende SVP-Volksinitiative klar an.
Für die SVP-Initiative sprachen sich 37'995 Stimmberechtigte aus, dagegen waren 20'137. Der Ja-Stimmen-Anteil betrug somit 65,36 Prozent.
Der Gegenvorschlag des Parlaments, welcher das Ruhegehalt auf drei Jahre beschränken wollte, lehnte die Stimmbevölkerung mit 29'836 zu 26'659 Stimmen ab (Nein-Anteil 52,81 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 41,89 Prozent.
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhalten Regierungsrätinnen und Regierungsräte neu keine weiteren Gehaltszahlungen.
Regierungsmitglieder würden aufgrund ihrer Bekanntheit und ihrer Kompetenzen schnell eine neue Arbeit finden, die Zahlungen an sie seien «schon längst überflüssig», hatte die Volkspartei erfolgreich argumentiert.
Jährlich werden 1,3 Millionen gespart
Alt Regierungsmitglieder, welche bereits ein Ruhegehalt beziehen, behalten dieses. Es beträgt je nach absolvierter Amtsdauer bis zu 115'000 Franken im Jahr.
Der Gegenvorschlag des Parlaments, hinter den sich auch die Regierung gestellt hatte, sah Überbrückungszahlungen an ausgeschiedene Regierungsangehörige für maximal drei Jahre vor.
Eine Überbrückungsleistung verhindere, dass sich Regierungsmitglieder schon während ihrer Amtszeit nach Anschlusslösungen umsehen müssten und dadurch Interessenkonflikte entstünden, hatte die Parlamentsmehrheit betont.










