Spezialkommission für neues Solothurner Personalrecht steht

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Der Solothurner Kantonsrat hat eine 15-köpfige Spezialkommission eingesetzt, die das Personalrecht neu regeln soll.

Banker Büro
Ein Mann arbeitet in einem Büro. (Symbolbild) - keystone

Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch eine Spezialkommission Personalrecht geschaffen: Deren 15 gewählte Mitglieder werden nun die Anstellungsbedingungen für das gesamte Staatspersonal neu organisieren.

In der Spezialkommission «Vorbereitung der Totalrevision des Personalrechts» sind alle Fraktionen vertreten. die Grünen stellen ein Mitglied, SP/junge SP und Mitte/EVP delegieren je drei Vertreter, FDP/GLP und SVP je vier. Wer das Präsidium übernimmt, wird die Spezialkommission selber festlegen.

Die SVP stellte sich dabei gegen die Wahl von SP-Kantonsrätin Nadine Vögeli. Als Sektionspräsidentin des Personalverbands der Solothurner Kantonspolizei bestehe ein ganz offensichtlicher Interessenkonflikt. Es sei eine schier unlösbare Aufgabe, sowohl die Interessen des Kantons als auch des betroffenen Personals zu vertreten.

Vögeli entgegnete, dass in einer Kommission doch verschiedene Stimmen zusammenkommen müssten, damit sie eine gute Arbeit abliefern könne. Zudem merkte sie an, dass andernfalls die SVP keinen Einsitz in der Kommission nehmen dürfte, da es ihr nur ums Geld und nicht ums Personal gehe.

Kontroversen bei den Wahlen

Ausser der SVP stellten sich alle weiteren Fraktionen in ihren Voten hinter die Wahl von Vögeli. Interessenvertretung sei nicht verboten, hielt etwa Die Mitte fest. Insgesamt sei die Kommission ausgewogen zusammengesetzt, befand die FDP. Vögeli wurde – wie die 14 weiteren vorgeschlagenen Personen – mit einem klaren Ergebnis gewählt, ohne dass die Stimmen hätten ausgezählt werden müssen.

Der Solothurner Regierungsrat hatte angekündigt, das Personalrecht für das Staatspersonal neu regeln zu wollen. Zu diesem Zweck hat er bereits den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gekündigt.

Dieser gilt für das gesamte Staatspersonal – für Verwaltung, Schulen, Spitäler und kantonale Betriebe. Dieses Modell, das nur der Kanton Solothurn kenne, stosse zunehmend an seine Grenzen, begründete der Regierungsrat seinen Entscheid im Juni. Er strebt nun ein modernes Personalrecht an, das auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen kann.

Zukunft des Personalrechts

Wie das neue Personalrecht aussehen wird, entscheidet der Kantonsrat. Die Spezialkommission wird zunächst die Grundlagen erarbeiten. Der Regierungsrat schlägt ihr, als Stossrichtung vor, einen separaten GAV für den Spitalbereich zu schaffen und eine Personalgesetzgebung für Verwaltung und Schulen vorzusehen.

Bis die neuen Lösungen vorliegen, dauert es seine Zeit: Der parlamentarische Prozess dürfte die gesamte Legislatur bis 2029 in Anspruch nehmen. Bis dahin gilt der vom Regierungsrat gekündigte GAV unverändert weiter.

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