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Solothurner Regierung verzichtet nach Widerstand auf Hundesteuer

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Im Kanton Solothurn sollen Listenhunde einfacher zugelassen werden. Die Regierung verzichtet nach Widerstand auf die Einführung einer kantonalen Hundesteuer.

Hund
In Solothurn sollen Listenhunde einfacher zugelassen werden. (Symbolbild) - keystone

Im Kanton Solothurn sollen Listenhunde einfacher zugelassen werden. Nach Widerstand von verschiedenen Seiten verzichtet die Regierung auf die Einführung einer kantonalen Hundesteuer. Die Regierung stellte am Dienstag die Botschaft für das Gesetz dem Parlament zu.

Die Antworten aus der Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) und zur Änderung des Gebührentarifs hätten gezeigt, dass eine kantonale Hundesteuer mehrheitlich abgelehnt werde, schrieb die Staatskanzlei in einer Mitteilung.

Der Entwurf zum neuen Hundegesetz, über den der Kantonsrat entscheiden wird, sei entsprechend angepasst worden. Die erleichterte Zulassung von Listenhunden soll wie vorgesehen umgesetzt werden, hiess es.

Bis ins Jahr 2023 erhob der Kanton Solothurn eine Gebühr von 40 Franken für die jährliche Hundemarke, die aber seit 2017 nicht mehr ausgegeben wurde. Weil das Steuergericht urteilte, die Gebühr erfülle – ohne Ausgabe einer Hundemarke – die rechtlichen Vorgaben nicht mehr, wurde sie für das Jahr 2024 ausgesetzt.

Kosten bleiben ungedeckt

Mit der Abschaffung der Kontrollzeichengebühr blieben beim Veterinärdienst des Kantons jährlich rund 725'000 Franken an Kosten ungedeckt, heisst es in der Botschaft der Regierung. Dabei gehe es um Tierschutz, Tiergesundheit und öffentliche Sicherheit.

Jene Aufwendungen, die nicht nach dem Verursacherprinzip verrechnet werden könnten, müssten künftig aus allgemeinen Steuergeldern finanziert werden, schreibt die Regierung.

Kommentare

User #1793 (nicht angemeldet)

Die Gemeinden erheben eine Abgabe für den Unterhalt der Robidogs. Warum der Kanton jetzt angeblich auf so hohen Kosten sitzen bleibt, scheint mir eher ein Missbrauch der Hundesteuergelder gewesen zu sein. Die 40 Franken waren für die Marken und nicht für anderweitige spleenige Ideen. Das Gericht soll diesen Umstand bitte mal genauer prüfen schon, dass solche Missbräuche endlich ein Ende finden.

Amediesli

Der Hund ist das einzige Haustier, für das Steuern erhoben werden. Ausserdem fällt jeder liegengelassene Hundehaufen unter das Litteringgesetz. Katzen scheissen in jeden Garten und jedes erreichbare Gemüsebeet. Katzensteuer Fehlanzeige. Chippen Fehlanzeige. Pferde machen ihre Riesenhaufen überall auf der Strasse und auch öfters auf dem Trottoir. Der Haufen bleibt liegen, ist ein Vielfaches grösser als ein Hundehaufen, fällt aber nicht unter das Litteringgesetz. Pferdesteuer Fehlanzeige. Und jetzt finde den Fehler…er springt einen fast ins Gesicht!

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