Sika-Erbin spendet den Grünen Schweiz erneut viel Geld
Die Grünen Schweiz haben von einer Erbin des Baustoffkonzerns Sika eine Spende von 400'000 Franken erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Sika-Erbin Carmita Burkard Kroeber spendete den Grünen Schweiz 400'000 Franken.
- Die Spende ist auf der Website der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK zu sehen.
- Es handelt sich um die grösste Zuwendung einer natürlichen Person an eine Partei.
Die Spenderin, Carmita Burkard Kroeber aus Neuenburg, liess den Grünen bereits im Jahr 2023 eine Million Franken zukommen. Die neue Spende von 400'000 Franken ist auf der Webseite der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu sehen.
Die EFK listet unter dem Titel «Politikfinanzierung» auf, welche Schweizer Parteien von wem grössere Zuwendungen erhalten haben. Der «Sonntagsblick» berichtete am Sonntag als erster über die Spende.
Die grösste Spende im letzten Jahr
Carmita Burkard Kroeber, ist selber Mitglied der Grünen und hat auf lokaler Ebene für die Partei kandidiert. Sie überwies den Grünen Schweiz die 400'000 Franken im Sommer 2024. Es handelt sich um die grösste Zuwendung einer natürlichen Person an eine Partei im genannten Jahr.
Hingegen gab es 2024 grössere Zuwendungen von juristischen Personen, also Firmen, an Schweizer Parteien. So zeigt die EFK-Liste etwa auf, dass die Schweizer Grossbank UBS der SVP 412'000 Franken spendete. Sie liess auch anderen Parteien namhafte Beträge zukommen.
Auch die UBS spendet kräftig mit
Bei den Grünen entspricht die Zuwendung von Carmita Burkard Kroeber etwa allen Mitgliederbeiträgen des Jahrs 2024. Die Grünen Schweiz nahmen im Jahr 2024 laut EFK insgesamt rund 1,8 Millionen Franken ein.
2023 hatten die Grünen die Spende von einer Million Franken von Carmita Burkard Kroeber selber der Öffentlichkeit bekanntgegeben.
Die Offenlegung von Zuwendungen an Parteien geht auf das neue Bundesgesetz für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung zurück. Im Parlament vertretene Parteien müssen seit 2023 Zuwendungen ab 15'000 Franken pro Kopf und Jahr gegenüber der EFK offenlegen.
Gleiches gilt für Beiträge der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Dabei muss ersichtlich sein, von wem die Zuwendung kommt.