Sexualstraftäter wünscht sich chemische Kastration – abgelehnt

Ein seit 36 Jahren inhaftierter Sexualstraftäter möchte eine chemische Kastration, um in eine gesicherte Einrichtung zu wechseln. Das lehnt der Kantonsarzt ab.

Gefängnis Gorgier
Blick aus einer Zelle des Gefängnisses in Gorgier NE. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der 57-jährige Sexualstraftäter sitzt seit 36 Jahren im Knast.
  • Er hat einen Antrag für eine chemische Kastration gestellt.
  • Der Neuenburger Kantonsarzt sieht dahinter eine falsche Motivation.

Ein seit 36 Jahren inhaftierter, als gefährlich eingestufter 57-jähriger Sexualstraftäter wünscht sich laut einem Bericht von «Le Temps» eine chemische Kastration. Dies, um das Gefängnis von Gorgier (NE) verlassen und in eine gesicherte Einrichtung wechseln zu können.

Ein Experte halte diese Hormonbehandlung für «durchführbar» und nützlich, um das Rückfallrisiko zu verringern, wenn sie mit einer therapeutischen Betreuung einhergehe. Denn die Kastration alleine löse nicht alle Probleme.

Sie lösche weder die Fantasien noch das Bedürfnis nach Macht und Kontrolle aus. Die chemische Kastration ermögliche es jedoch – sofern sie wirke – die Risiken zu verhindern.

Kantonsarzt: Antrag durch Hoffnung auf Strafmilderung motiviert

Der Kantonsarzt von Neuenburg hat den Antrag dem Zeitungsbericht zufolge jedoch abgelehnt. Er begründet dies damit, dass der Antragsteller in erster Linie durch die Hoffnung auf eine Strafmilderung motiviert gewesen sei.

Denn das Ziel des Sexualstraftäters sei nach Ansicht des Kantonsarztes, den Richter zu einer Einweisung in ein Heim zu bewegen. Zudem werfe der Antrag seiner Meinung nach auch ethische Fragen auf. Es sei darauf zu achten, dass die Entscheidung des Patienten nicht durch andere Interessen als sein Wohl beeinflusst wird.

Ebenso biete die Behandlung keine Garantie für die öffentliche Sicherheit, so der Neuenburger Kantonsarzt. Er ist der Überzeugung, dass der Inhaftierte «trotz einer chemischen Kastration gefährlich bleiben würde».

Anwälte bezeichnen Argumente als «zynisch»

Die Anwälte widersprechen der Ansicht des Kantonsarztes. Sie bezeichnen die Ablehnung gegenüber der Zeitung als «zynisch», da sie die letzte Freiheit des Häftlings einschränke: die Entscheidung über seine Behandlung.

Der heute 57-Jährige sitzt wegen mehrerer Vergewaltigungen in Gorgier NE im Gefängnis. Die eigentliche Haftstrafe hat er seit 14 Jahren abgesessen. Seither wurde die stationäre therapeutische Massnahme mehrmals verlängert.

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