Das Schweizerische Bundesgericht hat der wegen Hausfriedensbruchs verurteilten Journalistin Recht gegeben: Diese habe nicht Teil der Hausbesetzung sein wollen.
schweizerisches bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Journalistin Jana Avanzini wurde im März 2020 wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.
  • Der Fall kam nun vor das Schweizerische Bundesgericht.
  • Dieses kam zum Schluss, dass die Journalistin keine Hausbesetzerin sei.

Das Schweizerische Bundesgericht hat der im März 2020 vom Luzerner Kantonsgericht wegen Hausfriedensbruchs verurteilten Journalistin Jana Avanzini Recht gegeben. Sie sei keine Hausbesetzerin und Hausfriedensbruch liege nicht vor. Dies meldete das Onlineportal Zentralplus, wo Avanzini früher arbeitete, am Donnerstagabend.

Die Journalistin hatte in Luzern für eine Recherche eine besetzte Villa der Bodum Invest AG aufgesucht. Das Luzerner Kantonsgericht hatte ein Urteil des Bezirksgerichts bestätigt und die Frau zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Schweizerisches Bundesgericht spricht Urteil

Geendet habe der Fall nun mit einer Verfahrenseinstellung durch das Bundesgericht, teilte Zentralplus mit. Die Journalistin habe die fragliche Liegenschaft nicht mit dem Vorsatz betreten, an der Hausbesetzung als Mittäterin massgeblich mitzuwirken. Noch habe sie als Gehilfin an der Hausbesetzung der «Gruppe Gundula» teilnehmen wollen. Dies halte das höchste Gericht in seinem Urteil fest.

Vielmehr habe Avanzini das fremde Grundstück mit der Absicht betreten, über die Vorgänge im Haus eine Reportage zu schreiben. Dies habe sie in der Folge auch getan.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenBundesgericht