Fassadenstreit um Sporthalle Neumatt vor Bundesgericht
Nach zwei Entscheiden zugunsten der Gemeinde Strengelbach zieht der Fassadenbauer den Streit um Mängel an der Sporthalle Neumatt an das Bundesgericht weiter.

Wie die Gemeinde Strengelbach bekannt gibt, hat der Gemeinderat gegen den Fassadenerbauer der Sporthalle Neumatt im Januar 2024 Klage betreffend Werkvertragshaftung/Gewährleistungsrechte eingereicht.
Der Gemeinderat wirft dem Fassadenbauer mangelhafte und nichterbrachte Leistungen gemäss Werkvertrag vor. Dafür habe der Fassadenbauer eine Behebung der Mängel vorzunehmen oder den Minderwert zu ersetzen. Mit Zwischenentscheid vom 3. Juni 2025 hat das Bezirksgericht Zofingen zu Gunsten der Gemeinde festgestellt, dass die Mängelrüge rechtsgenüglich und rechtzeitig erfolgte und die Mängelrechte nicht verjährt seien.
Die beklagte Partei hat beim Obergericht des Kantons Aargau gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen Berufung eingelegt. Mit Entscheid vom 7. Januar 2026 hat das Obergericht die Berufung der beklagten Unternehmung zu Gunsten der Gemeinde abgewiesen. Der Entscheid wurde von der Unternehmung an das Bundesgericht weitergezogen.
Das Gesuch der beklagten Firma auf aufschiebende Wirkung wurde vom Bundesgericht abgewiesen, da die Beschwerde dem Bundesgericht als aussichtslos erschienen ist. Das heisst, dass das Bezirksgericht Zofingen den verbleibenden Teil der Klage – Qualifikation des «Gutachtens als Schieds- oder Parteigutachten» – zu behandeln hat, wie wenn keine Beschwerde geführt worden wäre.










