Kein Landesverweis nach Verurteilung wegen IS-Propagandavideos
Zwei kosovarische Frauen müssen die Schweiz nicht verlassen, auch wenn sie 2020 auf einem Nachrichtendienst Propagandavideos des IS weiterleiteten.

Die im Greyezerland lebenden Frauen wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Die Frauen waren zum Tatzeitpunkt 31 und 25 Jahre alt. Sie hatten sich gegenseitig Propagandavideos des IS geschickt, die ins Albanische übersetzt worden waren. Eine von ihnen hatte diese Videos auch an ihren Ehemann weitergeleitet. Ausserdem hatten sie solche Videos in Gruppenchats der Chat-App Viber geteilt.
Einige dieser Videos enthielten Szenen von Hinrichtungen, Steinigungen und Verstümmelungen. Andere Beiträge zeigten übersetzte Propaganda-Reden, insbesondere über die Rolle der Frauen innerhalb des IS.
Keine «Katalogtat»
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verurteilte die Frauen im November 2023 in zweiter Instanz wegen Unterstützung des IS und Gewaltdarstellungen. Die Ältere erhielt eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 10 Franken, die Jüngere bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 10 Franken. Die Richter in Bellinzona verzichteten auf einen Landesverweis.
In ihrer Berufung beim Bundesgericht beanstandete die Bundesanwaltschaft (BA) den Verzicht auf eine Landesverweisung. Das höchste Schweizer Gericht weist in seinem am Donnerstag publizierten Urteil darauf hin, dass die von den Frauen begangenen Straftaten nicht zu den so genannten Katalogtaten gehören, die zwingend eine Landesverweisung zur Folge haben. (Urteile 6B_96/2024 und 6B_97/2024 vom 9.2.2026)














