Fallzahlen bei eidgenössischen Gerichten sind gestiegen
Sowohl beim Bundesverwaltungsgericht als auch beim Bundes- und Bundesstrafgericht ist die Zahl der eingegangenen Fälle gestiegen.

Beim Bundesverwaltungsgericht hat die Zahl der eingegangenen Fälle 2025 die 10'000-Marke erstmals überschritten. Dies zeigt der aktuelle Geschäftsbericht. Auch beim Bundes- und Bundesstrafgericht ist die Tendenz steigend.
Beim Bundesverwaltungsgericht ist die Zahl der Neueingänge 2025 um rund 18 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen heisst dies, dass 10'104 neue Fälle bei diesem Gericht eingegangen sind. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von fast 1900 Fällen.
Rund 1300 davon fielen bei den beiden Asylabteilungen an. Bereits in den Vorjahren sind die Zahlen in diesen Abteilungen stark gestiegen. Das Bundesverwaltungsgericht wünscht sich deshalb eine frühzeitige Einbindung durch den Gesetzgeber bei Vernehmlassungen oder Ämterkonsultationen, wenn Änderungen wie in der Asylstrategie vorgenommen werden.
Im Geschäftsbericht hält es weiter fest, dass die Verfahrensbeschleunigung ein zentrales Gebot der Justiz sei. Es brauche jedoch ausreichend Personalressourcen, wenn die Fälle rasch behandelt werden sollen.
Einen Anstieg der Neueingänge um rund 6 Prozent verzeichnete das Bundesgericht (7947 Eingänge) und 11 Prozent das Bundesstrafgericht (686 Eingänge). Lediglich beim kleinsten eidgenössischen Gericht, dem Bundespatentgericht, ist die Zahl der neuen Fälle gesunken: von 20 auf 14 im vergangenen Jahr.










