Schweizerisches Bundesgericht bestätigt Schaffhauser Volksabstimmung

    Linus Walpen
    Linus Walpen

    Lausanne,

    «Schweizerisches Bundesgericht bestätigt das Resultat der Schaffhauser Volksabstimmung vom Juni 2018». Diese Schlagzeile erfreut die einen und ärgert andere.

    Heiratsstrafe
    Das Bundesgericht in Lausanne annullierte die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Schweizer Bundesgericht hat die Abstimmung im Kanton Schaffhausen für gültig erklärt.
    • Die Beschwerde wurde abgewiesen, den Beschwerdeführer wurde aber teilweise recht gegeben.

    Das Bundesgericht hat eine Beschwerde zu der Abstimmung vom Juni 2018 im Kanton Schaffhausen abgewiesen. Bei der Volksabstimmung ging es um das Polizei- und Sicherheitszentrum und die Zusammenführung der Busbetriebe VBSH und RVSH.

    Gegen die Abstimmung wurde Beschwerde erhoben, weil die Argumente der Gegner in den Abstimmungsunterlagen nicht ausreichen dargestellt worden seien.

    Schweizerisches Bundesgericht gibt Beschwerdeführer teilweise recht

    Das Bundesgericht gab den Beschwereführer recht. So hätten verschiedene Argumente aufgeführt werden sollen, die nicht in den Unterlagen veröffentlicht wurden.

    Doch das Bundesgericht hält fest, dass die Vorlagen deutlich angenommen worden sind. So wären die Abstimmungen ohne die Mängel wahrscheinlich nicht anders ausgefallen. Das Gericht hat verfügt, dass den Beschwerdeführer keine Kosten auferlegt werden, wie «schaffhausernachrichten.ch» schreiben.

    Kommentare

    Weiterlesen

    Willkommen im digitalen Zeitalter
    2 Interaktionen
    Lausanne
    Mit verpixelten Bildern

    MEHR IN NEWS

    jagdfoto
    2 Interaktionen
    Tierschützer toben
    Rupperswil AG
    Rupperswil AG

    MEHR AUS LAUSANNE

    sdf
    7 Interaktionen
    Stich
    Logitech
    3 Interaktionen
    Lausanne
    Lausanne
    2 Interaktionen
    Lausanne/Glarus