Ein vorläufiges schweizerisch-italienisches Abkommen über die Besteuerung der Heimarbeit (Homeoffice) von Grenzgängern läuft Ende Juni aus. Bern und Rom wollen nun in Kürze Gespräche über eine endgültige Einigung aufnehmen.
grenzgänger
Eine Person im Homeoffice. (Symbolbild) - sda
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Inhalt der Gespräche äusserte sich das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Bern nicht.

Auch zum Zeitplan wurden am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA keine Angaben gemacht.

Im Juni 2020, während der Corona-Pandemie, hatten die Schweiz und Italien ein Abkommen geschlossen, das ausnahmsweise und vorübergehend Sonderregeln für die Besteuerung von Heimarbeit oder Homeoffice vorsah. Dieses Abkommen wurde wegen des Endes der Beschränkungen der Freizügigkeit nicht über den 31. Januar dieses Jahres hinaus verlängert.

Nach dem 30. Juni gelten jedoch wieder die üblichen Regeln. Grenzgängerinnen und Grenzgänger könnten dann im Bereich der Heimarbeit beziehungsweise des Homeoffice steuerlich benachteiligt werden.

In ihrer Debatte am Mittwoch in Rom forderten Mitglieder des Senats die Regierung von Giorgia Meloni auf, schnell ein endgültiges Abkommen mit der Schweiz auszuhandeln. Vorbild sollte das Ende 2022 zwischen der Schweiz und Frankreich unterzeichneten Abkommens sein, das die Heimarbeit von Grenzgängern bis zu 40 Prozent des Beschäftigungsgrades pro Jahr ohne steuerliche Auswirkungen zulässt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungCoronavirus