Spion

    Schweiz leitet Verfahren gegen mutmasslichen Türken-Spion ein

    Andrea Schweizer
    Andrea Schweizer

    Bern,

    Ein kurdischer Flüchtling soll im Kanton Bern als Spion für die Türkei tätig gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft ermittelt in dieser Spitzelaktion.

    kurden
    Demonstration von Kurden. (Symbolbild) - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der kurdische Flüchtling Aydin K. soll die Schweiz bespitzelt haben.
    • Daraufhin wurde ein anderer Kurde in der Türkei in Gewahrsam genommen.
    • Die Bundesanwaltschaft ermittelt in dem heiklen Fall.

    Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in der Spitzelaktion dürften das angespannte Verhältnis zwischen der Schweiz und der Türkei weiter belasten. Der Verdächtige Aydin K., der als Flüchtling in die Schweiz kam, dementiert die Anschuldigungen. Als Beweismittel gilt unter anderem der Inhalt seines Mobiltelefons.

    Zwei Versionen der Geschichte

    Aydin K. erzählt, dass er im Keller einer Pizzeria in Bern von Landsmännern angegriffen und ausgeraubt worden sei. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, gestand der Kurde unter Zwang, dass er für den türkischen Nachrichtendienst MIT spioniert habe. Gegen die vier Landsmänner läuft ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung und Nötigung.

    Die Berner Staatsanwaltschaft geht vom Gegenteil aus. Demnach soll Aydin K. für die Verhaftung des Bruders seines Arbeitgebers verantwortlich sein. Die türkische Polizei erhielt damals einen anonymen Hinweis aus der Schweiz. Der Bruder des Chefs von Aydin K., Hamit D., soll für die kurdische Arbeiterpartei PKK agieren.

    kurden pkk
    Frauen schwenken Bilder des in der Türkei inhafiterten PKK-Führers Öcalan. Die PKK gilt in der Türkei als Terrororganisation. - AFP

    Beteiligte beteuern Unschuld

    Die hinterlegte Telefonnummer aus der Schweiz stammte von Aydin K., wie die Familie des Verhafteten später herausfand. Diese stellten Aydin K. schliesslich in der Pizzeria zur Rede. Alle Beschuldigten beteuern ihre Unschuld.

    Ob die unter Gewalt gewonnenen Beweise verwertet werden können, ist bisher unklar. Für eine Verfolgung müsste die Bundesanwaltschaft eine Ermächtigung beim Bundesrat beantragen. Diesen Beschluss hat sie bisher nicht beantragt.

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