SBB verbietet es: Bettler probieren jetzt Zettel-Strategie in Zügen
Eigentlich ist Betteln in den Zügen der SBB verboten. Um dennoch um Geld bitten zu können, setzen Bettler auf eine unauffällige Strategie.

Das Wichtigste in Kürze
- In Schweizer Zügen ist Betteln verboten.
- Bettler versuchen, das Verbot mit unauffälligen Bitten um Geld zu umgehen.
- Ein Beispiel: Sie legen Nastücher in Zugabteile, mit der Bitte, sie ihnen abzukaufen.
Nach einem langen Arbeitstag im Zug von Musikanten bedudelt und dann auch noch angetippt werden, ob man etwas Münz habe: Um solche Szenen zu verhindern, gilt in Schweizer Zügen ein Bettelverbot. Auch Strassenmusik erlaubt die SBB nicht.
Doch die Armut hat in der Schweiz in den vergangenen Jahren zugenommen, wie ein 2025 veröffentlichter BFS-Bericht zeigt. Hinzu kommen Studien und Berichte, die zeigen, dass organisierte Gruppen nur fürs Betteln in die Schweiz einreisen.
Kurz: Betteln ist in der Schweiz weit verbreitet – aus Not, aber teilweise auch als Geschäftsmodell.
Bettler wollen Verbot der SBB umgehen
Kein Wunder, versuchen Betroffene, das Bettelverbot der SBB zu umgehen. Gerade zu Stosszeiten sind die Züge schliesslich ein hochfrequentierter Ort. Mehr Leute bedeuten mehr Chancen auf Geld.
Die Strategie: Unauffällig bleiben, um nicht vom Fahrpersonal oder der Transportpolizei erwischt zu werden.

Einen solchen Bettel-Versuch hat ein Pendler kürzlich beobachtet und ein Foto davon auf der Social-Media-Plattform Reddit geteilt.
Hilferufe im Zugabteil
Darauf zu sehen: Eine Packung Taschentücher mit einem Zettel. «Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten», steht darauf auf Englisch. «Ich habe keinen Job und keine Hilfe.»
Der Verfasser oder die Verfasserin des Schreibens erklärt, er oder sie brauche Hilfe, um Miete zu zahlen und zu essen. Für sich und sein oder ihr einjähriges Kind.
«Sie können mir helfen, indem Sie diese Taschentücher für ein wenig Geld abkaufen. Gott segne Sie, vielen Dank!»
Zettel-Bettlerei ist kein Einzelfall
Der Pendler, der die Bettelmasche festgehalten hat, nennt sie einen «Scam», also einen Betrug. Ob die Botschaft wahr oder gelogen ist, lässt sich jedoch unmöglich prüfen.
Was klar ist: Sie ist kein Einzelfall.
«Dass Zettel und Objekte zum Verkauf hingelegt werden, ist nicht neu», sagt SBB-Sprecher Reto Schärli zu Nau.ch.
«Die SBB wird von Reisenden hie und da auf Fälle von Betteln aufmerksam gemacht – unabhängig von der Methode.»
In solchen Fällen weise das Personal die bettelnden Personen «konsequent weg». Schärli erinnert an das Bettelverbot, das sowohl in Zügen als auch an Bahnhöfen gilt.
Pendler sollen Bettler der Transportpolizei melden
«Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung», erklärt er. Und empfiehlt, bettelnde Personen der Transportpolizei zu melden.
Die entsprechende Nummer sei jeweils an den Fensterscheiben im Zugabteil oder im Zug-Eingangsbereich angebracht.
Übrigens: Das Bettelverbot der SBB wird nicht nur in den Zügen selbst immer wieder missachtet. Auch an Schweizer Bahnhöfen werden Pendlerinnen und Pendler regelmässig angesprochen.

















