Rund die Hälfte weniger unbedingte Freiheitsstrafen

Keystone-SDA
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Neuchâtel,

Die Freiheitsstrafen sind 2024 stark gesunken, während die Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zugenommen haben.

Freiheitsstrafen
Konkret soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen neu nach 17 Jahren zum ersten Mal eine bedingte Entlassung geprüft werden statt wie heute nach 15 Jahren. (Symbolbild) - keystone

Unbedingte Freiheitsstrafen sind 2024 gegenüber dem Vorjahr um fast 50 Prozent zurückgegangen. Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz nahmen um 17 Prozent zu. Das geht aus der Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik hervor.

Die Anzahl der Freiheitsstrafen (unter 6 Monaten) hat sich innerhalb eines Jahres von knapp 6000 Verurteilungen auf gut 3000 im Jahr 2024 fast halbiert (-48 Prozent), wie der Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) am Dienstag zu entnehmen war. Der ausgeprägte Rückgang der kurzen Freiheitsstrafen im Jahr 2024 falle zeitlich mit einer Gesetzesänderung der Strafprozessordnung zusammen.

Die Geldstrafe habe zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Wie auch in den Vorjahren sei die Geldstrafe die am häufigsten ausgesprochene Strafe (88 Prozent aller Verurteilungen).

Freiheitsstrafen seien in zwölf Prozent aller Verurteilungen angeordnet worden. Diese seien in mehr als der Hälfte der Fälle eher kurz und lägen in zwei Dritteln der Fälle bei unter sechs Monaten.

Steigerung bei Verstössen gegen Ausländergesetz

Die Gesamtzahl der ins Strafregister eingetragenen Verurteilungen blieb laut BFS 2024 im Vergleich zum Vorjahr stabil (111'148 Einträge). Je nach Gesetz zeigten sich aber unterschiedliche Entwicklungen.

Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz hätten mit einem Plus von 17 Prozent stark zugenommen. Sie belaufen sich 2024 laut BFS auf fast 20'000 Urteile.

2130 Landesverweisungen seien ausgesprochen worden. Einen Rückgang von sechs Prozent gab es bei den Verurteilungen aufgrund des Strafgesetzbuches.

Verurteilungen zum Betäubungsmittelgesetz seien um zehn Prozent zurückgegangen (3700 Urteile). Gewaltstraftaten nahmen laut BFS um dreizehn Prozent ab, Vermögensdelikten um fünf Prozent.

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Kommentare

User #8568 (nicht angemeldet)

"Freiheitsstrafen gesunken". Dies ist auch kein Wunder, wenn man besonders Geschützte wie der Nasenwegmörder draussen frei herumspazieren lässt. Logisch sitzt dann einer weniger ein. Dies heisst aber nicht, dass es jetzt weniger Straftäter gibt und nicht hinter Gittern gehören. Dies ist eine optische Täuschung.

User #5425 (nicht angemeldet)

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