Gewalt

    Revolution im Glarner Polizeigesetz: Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt

    Keystone-SDA Regional
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    Glarus,

    Glarus plant, das Polizeigesetz zu ändern und mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt zu bieten.

    Häusliche Gewalt
    So soll die passive Überwachung zu einem echten Schutz für Opfer weiterentwickelt werden. (Symbolbild) - keystone

    Opfer häuslicher Gewalt sollen im Kanton Glarus mehr Schutz erhalten. Sie sollen etwa ihre Wohnung nicht mit einer gewalttätigen Person teilen müssen. Die Glarner Regierung möchte dafür das Polizeigesetz anpassen, wie sie am Freitag mitteilte.

    Anstoss für die angestrebten Änderungen gab eine vom Landrat im Dezember überwiesene Motion. Die vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen der Kantonspolizei sieht verschiedene Massnahmen vor. Diese ermöglichen dem Opfer von häuslicher Gewalt etwa, die eigene Wohnung nutzen zu können, ohne sie mit der gewalttätigen Person teilen zu müssen.

    Demnach können Gewalttäter aus der Wohnung, dem Haus und auch aus der Umgebung der Opfer verwiesen werden, und ihnen kann die Rückkehr untersagt werden. Zudem können verschiedene Verbote wie Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbote erlassen werden, um Stalking zu verhindern – sowohl physisch als auch über elektronische Kommunikationsmittel.

    Neue Gesetzesänderung regelt Informationsweitergabe

    Das Rayonverbot schränkt den Aufenthalt der Gewalttäter in bestimmten geografischen Bereichen wie Strassen, Plätze oder Quartiere ein.

    Zusätzlich regelt die Gesetzesänderung die Weitergabe von Informationen durch die Kantonspolizei an Beratungsstellen wie Opfer- und Gewaltberatungen sowie psychosoziale Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche. Diese Informationen umfassen die angeordneten Massnahmen und den vollständigen Sachverhalt des Vorfalls.

    Auch wenn noch keine Massnahmen angeordnet wurden, kann eine Informationsweitergabe erfolgen.

    Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die vorgeschlagene Änderung der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Oktober 2025 vorgesehen.

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    Kommentare

    User #2452 (nicht angemeldet)

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