Kanton Freiburg will Überwachung bei häuslicher Gewalt verbessern
Bei kritischen Fällen von häuslicher Gewalt sollen Justiz, Verwaltung und zivile Organisationen im Kanton Freiburg koordinierter zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck hat eine Arbeitsgruppe einen Leitfaden erarbeitet. Wichtig ist dem Kanton eine einheitliche Schulung zur Risikobewertung.

Ausgangspunkt der Arbeiten waren ein Femizid im freiburgischen Epagny im April 2025 und einer wenige Wochen später in Givisiez. Die Taten hatten weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt. Im Nachgang setzte der Kanton Freiburg eine Arbeitsgruppe ein, die die geltende Praxis durchleuchtete und einen gewissen Handlungsbedarf insbesondere bei der Überwachung besonders kritischer Fälle ortete.
Einerseits fehle bei der Fallanalyse eine gemeinsame Sprache, schreibt die Freiburger Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Montag. Jeder Akteur wende eine Methode an, die seinem Kerngeschäft entspreche. Andererseits würden Informationen zu wenig systematisch ausgetauscht. Einigen Akteuren mangle es ausserdem an Erfahrung in der Risikobewertung.
«Wir wollen rascher reagieren, Vorzeichen erkennen und Massnahmen ergreifen, bevor es zu einer Tat kommt», sagte Generalstaatsanwalt Raphaël Bourquin am Montag vor den Medien.
Wenn beispielsweise ein Kind einer Lehrperson von Gewalt zu Hause berichte, müsse diese Information alle nötigen Akteure erreichen. Bis jetzt habe es manchmal Fälle gegeben in denen zwar eine Dienststelle informiert war, eine andere an einem anderen Ort aber nicht.
Der Leitfaden ist nach Angaben des Kantons «eine pragmatische Antwort». Er sieht vor, dass die Akteure, insbesondere die Gerichtsbehörden, ein gemeinsames Instrument zur Risikobewertung und eine entsprechende Schulung erhalten, damit sie ihre Kompetenzen erweitern können.
Im Bereich des Informationsaustauschs sieht der Leitfaden ein Verfahren zur Information der Staatsanwaltschaft vor. Diese entscheidet sich für eine von verschiedenen Massnahmen für das weitere Vorgehen. Zur Auswahl stehen die Anhörung der betroffenen Person, eine Meldung an die Abteilung Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei, das Beantragen eines Gutachtens oder von Untersuchungshaft oder die Einrichtung eines Netzwerks mit den vom Fall direkt betroffenen Partnern.
Im Leitfaden wird auch beschrieben, was im Falle eine Inhaftierung eines Gewalttäters oder einer Gewalttäterin zu geschehen hat und wie es nach der Freilassung weitergehen soll.
Der Leitfaden ist eingebettet in ein Handlungskonzept des Kantons zum Thema Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie. Der Staatsrat verabschiedete das Konzept im Dezember 2025.
Seinerzeit räumte der Staatsrat der Bekämpfung häuslicher Gewalt Priorität ein und genehmigte entsprechende Finanzmittel. Er schuf überdies die Möglichkeit, eine elektronische Überwachung von Gewalttäterinnen und Gewalttätern einzuführen.










