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    Rentner erfindet Vergewaltigung – aus Rache an Pfleger

    Vivian Balsiger
    Vivian Balsiger

    Oberwallis,

    Ein Oberwalliser IV-Rentner beschuldigte seinen Pfleger fälschlich der Vergewaltigung – aus Rache für das Ende der Betreuung.

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    Ein IV-Rentner beschuldigte seinen Spitex-Pfleger, ihn vergewaltigt zu haben. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein 50-jähriger Mann aus Naters erfand Vergewaltigungsvorwürfe gegen seinen Pfleger.
    • Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu Geldstrafe, Busse und Entschädigung.
    • Das Pflegepersonal arbeitet oft allein, Schutzmassnahmen und Dokumentation sind zentral.

    Ein 50-jähriger IV-Rentner aus Naters hat seinen Pfleger fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat den Mann nun wegen falscher Anschuldigung verurteilt.

    Der Grund für die erfundene Anzeige war Rache, weil der Pfleger das Therapieverhältnis beendet hatte, berichtet der «Waliser Bote».

    Am 14. August 2025 erschien der Mann bei der Kantonspolizei in Brig. Er behauptete, drei Tage zuvor von seinem sozialpsychiatrischen Spitex-Pfleger vergewaltigt worden zu sein.

    Der Vorfall soll während einer regulären Therapiesitzung in seiner Wohnung geschehen sein. Der Mann stellte einen Strafantrag gegen den Pfleger.

    Die Staatsanwaltschaft begann mit Ermittlungen. Diese zeigten jedoch schnell, dass die Vorwürfe erfunden waren. Der beschuldigte Pfleger hatte ein lückenloses Alibi.

    Alibi entlarvt die Lüge

    Zur angeblichen Tatzeit befand sich der Pfleger bei einer anderen Patientin. Gleichzeitig war der Beschuldigte selbst in einer Arztpraxis in Behandlung. Diese Fakten widerlegten seine Behauptungen vollständig.

    Bei der polizeilichen Einvernahme am 25. September 2025 gestand der Mann. Er gab zu, die Vergewaltigungsvorwürfe erfunden zu haben. Als Motiv nannte er Wut über die Beendigung des Therapieverhältnisses durch den Pfleger, wie der «Waliser Bote» berichtet.

    Der Fall zeigt die besonderen Risiken für Pflegepersonal in der ambulanten Betreuung auf. Sie arbeiten oft alleine in den privaten Räumen ihrer Patienten.

    Spitex-Geschäftsführer erklärt Schutzmassnahmen

    Willy Loretan ist Geschäftsführer des SMZ Oberwallis (SMZO). Er erklärt gegenüber dem «Waliser Bote» die Herausforderungen für Pflegekräfte: «Unsere Mitarbeitenden sind zumeist alleine und bei den Kunden zu Hause tätig.» Das SMZO ist der Branchenlösung «mASA Spitex» angeschlossen, um solche Risiken zu minimieren.

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    Eine präzise Dokumentation im Pflegebereich ist eine zentrale Schutzmassnahme. (Symbolbild) - keystone

    Die Präventionsmassnahmen seien vielfältig. Sie würden regelmässige Schulungen und Fallbesprechungen umfassen. Im vergangenen Sommer habe eine Weiterbildung zum «Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz» stattgefunden. Die Walliser Kantonspolizei unterstützte diese Initiative.

    Ein wichtiger Schutz sei die präzise Dokumentation im Pflegebereich. Bei Problemen würde es klare Protokolle geben: Von Ermahnungen bis zur Beendigung der Dienstleistung.

    Staatsanwaltschaft verhängt Geldstrafe

    Die Staatsanwaltschaft Oberwallis verurteilte den 50-jährigen IV-Rentner zu einer Geldstrafe. Er muss 80 Tagessätze zu je 30 Franken zahlen. Der Vollzug wurde für zwei Jahre aufgeschoben. Zusätzlich muss er eine Busse von 300 Franken entrichten.

    Findest du die Entschädigung für den Pfleger angemessen?

    Für das Opfer der falschen Anschuldigung setzte die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung fest. Der Verurteilte muss 1260 Franken zahlen. Auch die Verfahrenskosten von 650 Franken gehen zu seinen Lasten.

    Solche Vorfälle sind selten

    Laut Loretan sind solche Fälle im Oberwallis sehr selten. Das SMZO betreute im letzten Jahr 1700 Kunden. Dabei führten die Mitarbeiter rund 200'000 Besuche durch. Bei über 500 direkten Kontakten pro Tag sei die Anzahl der Verfehlungen «verschwindend klein», so Loretan.

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    Kommentare

    User #1397 (nicht angemeldet)

    Es wurden schon oft Grosis von jungen Pflegern in den Heimen vergewaltigt

    User #6096 (nicht angemeldet)

    Im Wallis ist alles möglich. Anstatt im Zweifel für den Angeklagten zu handeln - wie im Gesetz vorgeschrieben - wird dad tatsächliche Opfer verurteilt. Die Grossen lassen sie laufen und die Kleinen hängen sie auf.

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