Rentner hupt Katze an – und muss 5 Euro zahlen
Anzeigen-Gaga in Deutschland: Ein Rentner will in Dortmund eine Katze von der Strasse retten. Dafür bekommt er später Post von der Polizei.

Das Wichtigste in Kürze
- In Dortmund (D) hupte ein Rentner eine Katze am Strassenrand an.
- Eine Velofahrerin erschrak dabei und erstattete anonym Anzeige.
- Die Polizei verlangt nun fünf Euro wegen «Missbrauch eines Schallzeichens».
Ein kurzer Hup-Ton, eine erschrockene Velofahrerin und am Ende eine Busse: Im deutschen Dortmund hat ein Rentner wegen einer Katze Post von der Polizei bekommen. Der Vorwurf klingt seltsam: «Missbrauch eines Schallzeichens».
Wie «RTL West» berichtet, sass Uwe Kisker (65) im E-Auto, als er in einer Tempo-30-Zone eine Katze am Strassenrand bemerkte. Das Tier habe ausgesehen, als wolle es gleich auf die Strasse laufen.
E-Auto war zu leise
Kisker bremst. Weil sein E-Auto sehr leise ist, drückt er kurz auf die Hupe. Die Katze rennt davon, der Rentner fährt weiter. Für ihn ist die Sache erledigt.
Doch rund zwei Monate später liegt ein Schreiben des Polizeipräsidiums Dortmund im Briefkasten. Darin wird ihm vorgeworfen, missbräuchlich ein Schallzeichen gegeben zu haben. Kostenpunkt: Fünf Euro, umgerechnet 4,60 Franken.
Gegenüber «RTL West» sagt Kisker, er sei beim Lesen des Briefes zuerst zusammengezuckt. Er habe sich nicht erinnern können, etwas Böses getan zu haben.
Velofahrerin erschrak wegen Hupe
Was Kisker nicht wusste: Eine Velofahrerin hatte anonym Anzeige erstattet. Laut Polizei Dortmund fühlte sie sich durch das Hupen offenbar angesprochen und erschrak so stark, dass sie beinahe gestürzt wäre.
Ein Polizeisprecher erklärte bei «RTL», bei Ordnungswidrigkeiten gebe es zwar einen gewissen Ermessensspielraum. Weil die Velofahrerin aber zu Schaden hätte kommen können, sei der Fall geahndet worden.
Kisker hätte seine Version mit der Katze schildern können. Dann wäre das Verfahren laut Bericht womöglich eingestellt worden. Der Rentner entschied sich aber, die fünf Euro zu bezahlen.
Sauer ist Kisker nicht. Er sieht die Sache eher pragmatisch. «Ich habe mit 5 Euro ein Katzenleben gerettet. Das ist es mir wert», sagte er.
Kurios finde ich den Fall dennoch.
Hupen, Bussen und der Strassenverkehr
In Deutschland ist Hupen innerorts nur erlaubt, wenn damit vor einer konkreten Gefahr gewarnt wird. Ausserorts darf die Hupe auch eingesetzt werden, um ein Überholmanöver anzukündigen.
In der Schweiz gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland. Auch hier ist das Hupen nur in bestimmten Situationen erlaubt.
Laut dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz darf die Hupe nur als Warnsignal bei Gefahr eingesetzt werden. Wer ohne Grund hupt, kann ebenfalls gebüsst werden.



















