Das Bundesgericht Lausanne musste sich mit zwei Beschwerden des Bündner Kantonsgerichts befassen. Beide wurden abgelehnt.
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Yves Donzallaz wirft der SVP vor, sie wollen die Justiz für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden von Peter Schnyder sistiert.
  • Schnyder denkt, dass nicht das Bundes- sondern das Verwaltungsgericht zuständig ist.
  • Am Kantonsgericht besteht bereits seit Jahren ein Konflikt in den Schnyder verwickelt ist.
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Das Bundesgericht hat sich mit den ersten Beschwerden im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen innerhalb des Bündner Kantonsgericht befasst. Es hat zwei Beschwerden des nicht mehr zur Wiederwahl empfohlenen Kantonsrichters Peter Schnyder auf dessen Antrag hin sistiert.

Beschwerde gegen zwei Beschlüsse

Die Beschwerden von Schnyder richten sich gegen Beschlüsse der Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats von Ende Mai.

Es handelt sich dabei zum einen um die Empfehlung auf seine Nichtwiederwahl.

Zum anderen hat Schnyder einen Verweis der Kommission gegen ihn angefochten. Dies geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Verfügungen des Bundesgerichts hervor.

Verwaltungsgericht Zürcher
Schild am Verwaltungsgericht in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Schnyder hat die beiden Beschlüsse auch vor dem Bündner Verwaltungsgericht angefochten. Er ist der Ansicht, dass das Verwaltungsgericht und nicht das Bundesgericht für die Beschwerden zuständig ist. Dies entgegen der Rechtsmittelbelehrung der KJS.

Das Bundesgericht hat die Behandlung der bei ihm liegenden Beschwerden sistiert, bis das Bündner Gericht entschieden hat. Vorderhand sind die Verfahren bis Ende November ausgesetzt.

Interner Konflikt bereits seit Jahren

Am Bündner Kantonsgericht schwelt bereits seit Jahren ein interner Konflikt. Er kulminierte, als Schnyder dem Gerichtspräsidenten Norbert Brunner vorwarf, ein Urteil nachträglich und eigenmächtig abgeändert zu haben.

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Das Kantonsgericht Graubünden. - keystone

Dadurch soll eine beim zu beurteilenden Erbstreit nicht beteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhalten haben. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Brunner.

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