Am Kantonsgericht Graubünden herrscht Chaos. Die Justizkommission des Grossen Rats soll dies nun richten.
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Das Kantonsgericht Graubünden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Justizkommission beseitigt das Chaos am Kantonsgericht Graubünden.
  • So wird Richter Schnyder nicht mehr zur Wiederwahl vorgeschlagen.
  • Gegen den Gerichtspräsidenten läuft ein Strafverfahren wegen Amtspflichtverletzung.
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In den Wirren am Kantonsgericht Graubünden soll der Grosse Rat für klare Verhältnisse sorgen. Dessen Justizkommission entschied, einen aufmüpfigen Richter nicht mehr zur Wiederwahl vorzuschlagen. Gegen den Gerichtspräsidenten läuft ein Strafverfahren wegen Amtspflichtverletzung.

Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit informierte am Dienstag in Chur über ihre Entscheide. Sie betreffen hauptsächlich Auseinandersetzungen am höchsten Bündner Gericht in Chur. Diese spitzten sich sich in den letzten Jahren zu und gipfelten in einem Antrag auf Amtsenthebung gegen Richter Peter Schnyder.

Richter Schnyder soll nicht wiedergewählt werden

Richter Schnyder soll nach Auffassung der elfköpfigen und einstimmigen Grossratskommission aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht des Amtes enthoben. Sondern nicht mehr für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt werden.

Die Kommission begründet den Antrag mit dem «ausgeprägten Individualismus» von Richter Schnyder. Verbunden mit einem «Beharren auf der eigenen Meinung in der Art und Weise. Die für eine Kollegialbehörde als unverträglich beurteilt werden müssen».

Ernsthafte Amtspflichtverletzung vermutet

Die Kommission nahm überdies die Rolle von Gerichtspräsident Norbert Brunner unter die Lupe. Bei ihm sei eine «sehr ernsthafte Amtspflichtverletzung» festgestellt worden. Die Verletzung stehe im Zusammenhang mit einem Berufungsurteil in einem Erbrechtsfall.

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Der Präsident vom Kantonsgericht Graubünden muss sich einem Strafverfahren wegen mutmasslicher Falschbeurkundung stellen. - pixabay

Richter Schnyder, der nicht wiedergewählt werden soll, wirft dem Gerichtspräsidenten vor, ein Fehlurteil gefällt zu haben. Der Gerichtspräsident soll ein Urteil nachträglich und eigenmächtig abgeändert haben. Dadurch soll eine nicht am Erbstreit beteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhalten haben.

Richter Schnyder wird pensioniert

Auf eine Wahlempfehlung des Gerichtspräsidenten verzichtet die Kommission. Der 67-jährige Gerichtspräsident geht Ende Jahr in Pension. Gegen ihn führt die Staatsanwaltschaft allerdings ein Strafverfahren. Den Weg dafür machte die Kommission frei mit der Aufhebung von Brunners Immunität.

Der 120-köpfige Grosse Rat als Wahlgremium befasst sich mit den Richterwahlen am Kantonsgericht in der Augustsession. Entscheiden muss die Kommission auch noch darüber, ob eine Disziplinarmassnahme gegen den Gerichtspräsidenten wegen der ernsthaften Amtspflichtverletzung ausgesprochen werden soll.

«Mobbingsituation am Kantonsgericht»

Mit einer Stellungnahme meldete sich am Dienstag auch Kantonsrichter Peter Schnyder zu Wort. Nach Auffassung der Justizkommission sei es einfacher, ihn als Richter zu entfernen als die «Mobbingsituation am Kantonsgericht» aufzuarbeiten, schrieb er. Skandalöse Vertuschungshandlungen würden damit unterstützt.

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