Prozessbeginn am Bundesstrafgericht ohne Gulnara Karimowa
Der Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen gegen die Usbekin Gulnara Karimowa hat am Montag ohne die Angeklagte begonnen. Die usbekischen Behörden verweigerten eine Freilassung, damit sie am Hauptverfahren teilnehmen kann.

Zu Beginn stellten die drei Richter der Strafkammer des Bundesstrafgerichts fest, dass die Hauptangeklagte und ihr Mitangeklagter, der angeblich als Strohmann fungiert hatte, nicht anwesend waren.
Das Gericht legte vier Möglichkeiten dar, wie aufgrund der Abwesenheit der Angeklagten weiter verfahren werden kann. Es wurde die Option genannt, die Verhandlung auf den 4. Mai zu vertagen.
Es kann aber auch ein Abwesenheitsverfahren eingeleitet und so ein Urteil in Abwesenheit der Angeklagten gefällt werden. Schliesslich kann das Gericht das Verfahren aussetzen oder einstellen.
Karimowa befindet sich in Usbekistan in Haft. Gemäss den Aussagen ihrer Anwälte möchte sie am Prozess teilnehmen. Diese beantragten, das Verfahren auszusetzen, um insbesondere die verfahrensrechtlichen Fragen zu klären.
Die Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans dürfte im Dezember 2028 oder sogar noch früher aufgrund der willkürlichen Haftgründe freigelassen werden, wie ihre Anwälte erklärten.
Auf der Anklagebank sitzen neben der bald 54-jährigen Karimowa und ihrem mutmasslichen Strohmann ein ehemaliger Vermögensverwalter der Genfer Privatbank Lombard Odier und die Bank selbst.
Der Usbekin wird von der Bundesanwaltschaft beschuldigt, der Kopf einer kriminellen Organisation gewesen zu sein. Der Bank wird vorgeworfen, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäscherei getroffen zu haben.
Die vorgeworfenen Taten gehen auf die Zeit zwischen 2005 und 2013 zurück. Insgesamt rund 800 Millionen Franken sollen über die Organisation Karimowas gelaufen sein.
Das Gericht wird seinen Entscheid zu den Anträgen und dem weiteren Prozedere am Dienstag bekannt geben. (Fall SK.2023.42)










