Verteidigung bestreitet Verbindung zur Pink-Panther-Bande in Lugano

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Während der Verhandlung im Prozess gegen sieben mutmassliche Juwelenräuber in Lugano haben die Verteidiger eine Bandenzugehörigkeit ihrer Mandanten bestritten. Die Tessiner Staatsanwaltschaft sieht hingegen eine Mitgliedschaft und eine minutiöse gemeinsame Planung als erwiesen an.

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Blick auf Lugano. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

    Die Verteidiger versuchten in ihren Plädoyers aufzuzeigen, dass keiner der sieben Angeklagten Mitglied der berüchtigten Pink-Panther-Bande sei. Demnach soll der Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft im Herzen Luganos eine «isolierte Tat» gewesen sein, bei der sich die Mitglieder der Gruppe mehr oder weniger zufällig «getroffen» hätten.

    Die Plädoyers der einzelnen Verteidigerinnen und Verteidiger ähnelten sich denn auch stark: Der oder die betreffende Beschuldigte habe die anderen Angeklagten kaum gekannt, keinerlei führende Rolle bei der Planung innegehabt, erst kurz vorher vom geplanten Raubüberfall gehört und sei dann sozusagen in das «Ereignis» hineingestolpert. Von einer Zugehörigkeit zu den Pink Panthers sei keine «echte Spur» ersichtlich, resümierte stellvertretend der Anwalt des Hauptangeklagten.

    Ebenso betonten die Anwälte der sechs angeklagten Männer und einer Frau, dass ihre Mandanten aufgrund schwieriger Lebensumstände auf «die schiefe Bahn» gekommen seien. Von sensiblen Charakteren, Depressionen, Geldsorgen, kranken Eltern und einem «schwierigen Start» ins Leben war die Rede. Speziell bei der einzigen Frau der Gruppe, die als zweite Fahrerin fungiert haben soll, handelt es sich laut ihrem Anwalt um einen blöden Zufall, bei der eine Person «zur falschen Zeit am falschen Ort» gewesen sei.

    Seine Mandantin habe zuvor in ihrem Leben «keiner Fliege etwas zuleide getan», sei jedoch leicht manipulierbar und habe Geld verdienen wollen.

    Die Tessiner Staatsanwaltschaft hingegen betonte, dass die Frau von Anfang an gewusst habe, dass sie einen Mann mit Einreiseverbot in die Schweiz über die Grenze fahren sollte. Sie spiele vor Gericht «die Ahnungslose», fasste der Staatsanwalt zusammen.

    Auch die anderen Angeklagten seien über den Raubüberfall bestens im Bilde gewesen, hielt der Staatsanwalt mehrmals fest. Die Beschuldigten hätten während der Strafuntersuchung kaum bis gar nicht kooperiert. Die Rekonstruktion der Tat sei nur aufgrund von DNA-Analysen, Überwachungsvideos und Handy-Daten möglich gewesen.

    Auch beim berühmten letzten Wort der Angeklagten fand sich viel Pathos. Er wolle sich beim «ganzen Land Schweiz» entschuldigen, sagte einer der Hauptangeklagten, der laut Anklageschrift der Tessiner Staatsanwaltschaft die Mittäter mehrmals bei sich zu Hause in Wien für die Planung des Überfalls beherbergt haben soll. «So etwas» sei inakzeptabel, fuhr der elegant gekleidete Mann fort und meinte damit wohl den Raubüberfall am hellichten Tage im Herzen Luganos. «Ich stehe noch immer unter Schock», sagte er.

    Ein weiterer Beschuldigter beklagte in seinem letzten Wort die schlechten Untersuchungshaftbedingungen. Er habe geglaubt, in der Schweiz hätten alle dieselben Rechte, aber er habe «hier» gar keine Rechte gehabt. Sie seien «wie Terroristen» behandelt worden.

    Der Hauptangeklagte, der bereits zu Beginn des Prozesses durch seine gute Laune und seine Witze aufgefallen war, sagte zum Tessiner Staatsanwalt, sie sähen sich nun zum vierten oder fünften Mal und immer herrsche eine «freundschaftliche Atmosphäre». Es sei doch für den Staatsanwalt ersichtlich, dass er kein «pazzo» – kein «Verrückter» – sei. Das mit der versuchten Tötung stimme nicht. Es sei richtig, dass er für seine Taten bezahle, aber nur für jene, die auch wirklich passiert seien.

    Die Tessiner Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Dem vorbestraften 50-Jährigen wird versuchter Mord an einem Polizisten vorgeworfen. Der Mann habe skrupellos und kaltblütig gehandelt und sei «zu allem» bereit gewesen – deshalb handle es sich bei der Tat um versuchten Mord und nicht um versuchte vorsätzliche Tötung, erklärte der Tessiner Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

    Der Hauptangeklagte richtete gemäss Anklageschrift der Tessiner Staatsanwaltschaft eine Pistole auf einen Polizisten und drückte den Abzug zweimal – jedoch ohne einen Schuss abzugeben. Der Mann habe geglaubt, dass die Waffe ungesichert sei, betonte der Tessiner Staatsanwalt. Die Verteidigung hingegen argumentierte, der Mann habe die Waffe bewusst gesichert gehabt und hätte sie leicht entsichern können, da er ein «Experte für Waffen» sei. Ihr Mandant habe «niemandem weh tun» wollen.

    Für die weiteren Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen knapp vier und zwölf Jahren und für fast alle mehrjährige Landesverweise.

    Die Pink Panther sind eine kriminelle Organisation vom Balkan, die seit 2006 international tätig ist. In jeweils unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen verüben sie akribisch vorbereitete Raubüberfälle auf Uhrengeschäfte und Bijouterien.

    Dabei machen sie in manchen Fällen enorme Beute. Sie belief sich beispielsweise bei einem Überfall 2016 in Zürich auf rund eine Million Franken. 2009 raubte die Bande in Dubai Preziosen im Wert von umgerechnet rund elf Millionen Franken. Beim Überfall in Lugano hätte die Gruppe Uhren und Schmuck im Wert von über vier Millionen Franken rauben können, hiess es vor Gericht.

    Das Urteil im Prozess in Lugano wird für Freitagmorgen erwartet. Aus Sicherheitsgründen findet die Verhandlung direkt im Gefängnis La Farera in Lugano statt und wird per Video live in den Gerichtssaal übertragen.

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