Gericht

Pro-Palästina-Proteste an Zürcher ETH werden Fall fürs Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein ETH-Student weigert sich, eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs zu zahlen und bringt den Fall vor Gericht.

Das Gericht in Vevey hat die Mörder einer Rentnerin zu Gefängnisstrafen von 18 und 20 Jahren verurteilt. Der Mann und die Tochter des Opfers hatten versucht, das Verbrechen wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. (Symbolbild)
Die «Students for Palestine» landen vor Gericht. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Die Pro-Palästina-Proteste an der Zürcher ETH werden ein Fall fürs Bezirksgericht: Ein Demonstrant weigert sich, die Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs zu zahlen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft verurteilte den 29-jährigen Architektur-Studenten zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Dazu kam eine Busse von 400 Franken.

Diese Strafe will der Student jedoch nicht akzeptieren, weshalb es in den kommenden Wochen zum Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich kommt. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Der 29-Jährige machte am 31. Mai 2024 bei einem Sitzstreik in der Haupthalle der ETH mit.

Sitzstreik forderte klare Stellungnahme zur Gaza-Situation

Rund 70 «Students for Palestine» forderten die Hochschule dabei auf, dass sie «klar Stellung zum anhaltenden Völkermord in Gaza» beziehen solle. Zudem solle die ETH alle Institutionen und Unternehmen boykottieren, welche Israel unterstützen würden.

Die Hochschule duldete den Sitzstreik jedoch nicht. An der ETH dürften Meinungen offen geäussert werden. Ihre Räume stünden aber nicht für politischen Aktivismus zur Verfügung.

Nachdem die «Students for Palestine» mehrere Fristen für die Räumung verstreichen liessen, trug die Polizei die Demonstrierenden schliesslich ins Freie. Die ETH erstattete gegen mehrere Personen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Proteste an anderen Hochschulen

Auch an anderen Hochschulen gab es im Frühling 2024 Sitzstreiks zugunsten der palästinensischen Bevölkerung. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS verurteilte dies. Mit teilweise diskriminierenden Forderungen und Aufrufen zu Gewalt hätten die aktuellen studentischen Bewegungen «jegliche Legitimation verloren».

Der VSS vertrat jedoch auch die Ansicht, dass das Recht auf Protest und Versammlungsfreiheit gewahrt werden müsse. Protestaktionen und Besetzungen an Hochschulen seien ein legitimes und wichtiges Mittel der Meinungsäusserung.

Kommentare

User #2168 (nicht angemeldet)

In der Uni wird studiert, nicht linkspolitisch demonstriert. Uni-Befehl!!!!

User #4802 (nicht angemeldet)

Wer mit 29 immer noch als Student an der ETH rumhängt, der sollte es gelegentlich mit arbeiten versuchen.

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