Parlament schränkt den Zugang zu Bomben-Chemikalien ein
Privatpersonen sollen weniger leicht Zugang haben zu Chemikalien, aus denen sich Bomben bauen lassen. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat ein Gesetz gutgeheissen, mit dem der Kauf bestimmter Substanzen erschwert wird.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat nahm das Gesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe mit 164 zu 27 Stimmen an.
Da es zwischen den Räten keine Differenzen gibt, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.
Diese beschränkt den Zugang zu Chemikalien, aus denen sich mit dem nötigen Knowhow Bomben bauen lassen, etwa Dünger, Bleichmittel. oder Lösungsmittel. Rezepte dafür finden sich im Internet. Bei verschiedenen Anschlägen in den vergangenen Jahren kamen solche selbst gebauten Bomben zum Einsatz.
Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte an Attentate in Paris, Brüssel oder London. Bisher habe es in der Schweiz keinen Anschlag gegeben, doch würden immer wieder Geldtransporter und Bankomaten mit selbst gebauten Bomben gesprengt.
Die EU hat den Handel mit solchen Produkten bereits 2014 eingeschränkt. Seither ist die Schweiz das einzige europäische Land, in dem Bomben-Vorläuferstoffe frei erhältlich sind. Nun soll für Private der Zugang zu 100 bis 200 Produkten eingeschränkt werden. Diese werden hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft. Gewerbliche Anwender wie Bauern, Gewerbe und Industrie sind nicht betroffen.
Die Regelung setzt bei der Konzentration an. Bei Produkten mit einer schwachen Konzentration an Vorläuferstoffen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Für den Kauf von Produkten mit erhöhter Konzentration braucht es hingegen eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei (Fedpol).
Der Verkauf von Produkten ab einer gewissen Konzentration wird voraussichtlich ganz verboten, für den Kauf braucht es eine Ausnahmebewilligung. Bis zu einer bestimmten Menge soll der Zugang nach dem Willen des Parlaments über den Fachhandel geregelt werden.
Laut Keller-Sutter sind die Auswirkungen im Alltag gering. In den meisten Fällen könne auf Produkte mit einer geringeren Konzentration ausgewichen werden, sagte sie. «Man kann noch immer blond werden», erklärte sie. Das beim Haarebleichen verwendete Wasserstoffperoxid etwa zählt ebenfalls zu den betroffenen Chemikalien.
Das Gesetz ist denn auch in beiden Räten auf breite Zustimmung gestossen. Es führe zu einem objektiven Sicherheitsgewinn ohne unverhältnismässige Einschränkungen für die Betroffenen, sagte Kommissionssprecherin Edith Graf-Litscher (SG/TG). Nach ihren Angaben hat das Gesetz zudem nicht nur Terroristen im Visier. Auch Jugendliche, die mit Chemikalien experimentierten, seien in Gefahr, sagte sie.
Am Nutzen des Gesetzes zweifelte nur die SVP, die die Vorlage ablehnte. Benjamin Giezendanner (AG) warnte vor der «Kriminalisierung jeder Hausfrau» - auch Putzmittel können Vorläuferstoffe enthalten. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger werde massiv eingeschränkt für ein Gesetz, das unter dem Strich nichts bringe, sagte Erich Hess (BE). Der Antrag der SVP auf Nichteintreten scheiterte mit 165 zu 27 Stimmen.