Opferfamilien sollen über Ausgrabung der Toten entscheiden
Nur zwei von 40 Opfern wurden in der Schweiz obduziert. Nun stehen die Opferfamilien von Crans-Montana vor einem schwierigen Entscheid.

Das Wichtigste in Kürze
- Opferfamilien sollen über Ausgrabung der Toten in Crans-Montana entscheiden.
- Nur zwei von 40 Opfern wurden in der Schweiz obduziert.
- An der Staatsanwaltschaft wird Kritik wegen der Entscheidungsabwälzung auf Familien laut.
Die Hinterbliebenen der Brandopfer von Crans-Montana VS stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Sollten sie die bereits beerdigten Angehörigen exhumieren – also ausgraben – lassen, damit eine Autopsie durchgeführt werden kann?
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat den Entscheid über Obduktionen auf die Familien abgewälzt, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Für das Vorgehen wird sie scharf kritisiert.
Schweiz obduzierte nur zwei Opfer
In der Schweiz wurden laut dem Bericht nur zwei von vierzig Todesopfern obduziert. Für diese beiden wurden Autopsiebefehle und -berichte erstellt, die für strafrechtliche Untersuchungen zwingend nötig sind.
Alle anderen Leichen wurden freigegeben und beerdigt, ohne dass die Todesursache untersucht wurde.
Eine Expertin betont hingegen, wie entscheidend Autopsien bei unnatürlichen Todesfällen sind. Katia Villard von der Universität Genf sagt zur «NZZ am Sonntag»: «Das Gesetz lässt dem Staatsanwalt gar keine Wahl.»
Bei den zwei obduzierten Leichen zeigte sich: Kaum Verbrennungen, Todesursache möglicherweise Rauch oder giftige Dämpfe aus dem Bar-Schaumstoff. Toxikologische Untersuchungen laufen noch.
«Verwerflich, das Opferfamilien aufzubürden»
Die Anwälte der Opferfamilien kritisieren die Staatsanwaltschaft für ihr Verhalten stark. Anwalt Romain Jordan betont gegenüber der Zeitung: «Ob man das eigene Kind wieder ausgraben lassen soll oder nicht, ist eine quälende Entscheidung.»
Und: «Es ist verwerflich, diese immense Verantwortung den trauernden Opferfamilien aufzubürden.»
Erst nachdem Anwälte nachfragten, wurden zwei Leichen kurzfristig gesichert – zwölf Tage nach der Katastrophe.
Staatsanwaltschaft lässt Vorwürfe unkommentiert
Die Akten zeigen zudem, wie chaotisch die Abläufe waren: Zunächst ordnete die Staatsanwaltschaft nur die Identifikation der Toten an. Drei Tage nach dem Brand wurden die Leichen freigegeben.
Ein Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei zwei Wochen später sollte überprüfen, ob noch unbestattete Leichen vorhanden sind. Die Polizei musste also Tote suchen, die zuvor schon freigegeben waren.
Die Staatsanwaltschaft äusserte sich gegenüber der «NZZ am Sonntag» nicht zu den Vorwürfen.
Italien reagierte hingegen schnell: Dort wurden fünf zurückgebrachte Opfer obduziert – mehr als in der Schweiz.
Die mutmassliche Nachlässigkeit der Walliser Behörden sorgt für diplomatische Verstimmungen. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und der italienische Botschafter zeigten sich empört. Der Botschafter wurde für Konsultationen nach Rom zurückberufen.
Moretti erhielt Strafbefehl, weil er Alk an Minderjährige verkaufte
Auch die Hintergründe der Bar, in der der Brand ausbrach, werfen Fragen auf.

Zwei 14-Jährige waren unter den Toten. Und das, obwohl die Bar bereits 2020 mit einem Strafbefehl wegen Abgabe von hartem Alkohol an Minderjährige belegt worden war.
Damals wurden nachlässige Alterskontrollen festgestellt. Der Betreiber Jacques Moretti erhielt eine Busse von 300 Franken.
















