Gemeinde Crans-Montana darf nicht als Zivilklägerin auftreten
Die Gemeinde Crans-Montana darf sich im Fall der Brandkatastrophe in der Silvesternacht nicht als Zivilpartei konstituieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Beschwerde der Gemeinde hat der Kanton Wallis abgelehnt.
- In einer Stellungnahme begrüsst einer der Opferanwälte die Rückweisung der Beschwerde.
Der Kanton Wallis hat eine Beschwerde der Gemeinde gegen einen entsprechenden Beschluss der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis hat diesen Beschluss in einem Urteil vom Montag gefasst, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Gemeinde hatte ihre Beschwerde am 5. Februar eingereicht, wie es heisst.
In einer Stellungnahme begrüsst einer der Opferanwälte die Rückweisung der Beschwerde. Sie weise der Gemeinde den ihr gebührenden Platz einer Angeklagten zu, schreibt Rechtsanwalt Romain Jordan.
Inzwischen wurde der Präsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud, am 5. März im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» angeklagt. Durch das Unglück kamen 41 Menschen ums Leben, 115 wurden verletzt.










