Der öffentliche Verkehr in der Schweiz verzichtet im kommenden Jahr auf eine Preiserhöhung. Für Studenten gibt es allerdings schlechte Nachrichten.
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Staatliche Betriebe wie die Post und SBB sollen künftig strengeren Regeln unterliegen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der Covid-19-Pandemie musste der öffentliche Verkehr grosse Einbussen einstecken.
  • SBB und Postauto wollen trotzdem die Preise im kommenden Jahr nicht erhöhen.
  • Die Branche will mit verschiedenen Massnahmen ihre Attraktivität erhöhen.

Trotz erwarteter Ertragseinbussen von 25 bis 30 Prozent aufgrund der Covid-19-Pandemie verzichtet der öffentliche Verkehr für 2021 auf eine Preiserhöhung. Zugleich setzt die Branche auf verschiedene Massnahmen, um ihre Attraktivität zu erhöhen.

So können Kundinnen und Kunden künftig eine GA-Monatskarte kaufen, ohne dazu ein Halbtax-Abo zu benötigen, wie Alliance SwissPass am Mittwoch mitteilte.

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Eine Kontrolleurin der SBB in einem Zug. - keystone

Zudem erhalten alle 25-Jährigen einen Rabatt von 500 Franken auf das GA und alleinreisende Kinder fahren in Zukunft bis zum 6. Geburtstag gratis, danach bis zum 16. Geburtstag für maximal 19 Franken pro Tag.

Das GA für Studierende fällt hingegen weg. 25- bis 30-Jährige, welche an einer Hochschule eingeschrieben waren, profitierten bisher von einem günstigeren Tarif.

Abgeschafft wird auch das Hunde-Generalabonnement. Bisher mussten Hunde-Besitzer dafür 805 Franken zahlen. Neu gibt es einen Hunde-Pass für 350 Franken.

Reisende erhalten mehr Rechte bei Verspätungen

Eine wichtige Neuerung im öffentlichen Verkehr ist die Erweiterung der Rechte von Reisenden bei Verspätungen ab Januar 2021. Dies entschied der Bundesrat am 13. Mai 2020 mit der Verabschiedung des Verordnungspakets zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI).

Reisende haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.

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Bis zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 ist mit Zugausfällen zu rechnen. - Keystone

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal 10 Prozent des Abonnementswerts entschädigt. Mit der Abwicklung der Entschädigungsanträge wurde die SBB auf Mandatsbasis beauftragt.

Konsumentenschutz verlangt tiefere Preise

Die Stiftung für Konsumentenschutz reagiert in einer ersten Stellungnahme verhalten auf die Ankündigungen. Es gäbe zwar ein paar gute Neuerungen.

Doch: «Die Sortimentsneuerungen, welche die Alliance SuissePass heute kommunizieren, lassen nicht wirklich eine Strategie oder Innovationen erkennen», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder.

«Die Billettpreise werden nicht erhöht», kommentiert die Konsumentenschützerin. «Wir haben jedoch verlangt, dass die tieferen Trassenpreise in Form von günstigeren Preise an die Konsumenten weitergegeben werden.» Es sei nicht verständlich, wieso diese ausschliesslich an die Besteller gehen sollen.

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