Neun Jahre Haft für Pfleger im Wallis wegen sexueller Übergriffe
Ein rumänischer Krankenpfleger ist vom Kantonsgericht Wallis wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Ein rumänischer Krankenpfleger ist vom Kantonsgericht Wallis wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu neun Jahren Gefängnis und einem Landesverweis von 15 Jahren verurteilt worden. Der Mann leugnete die Taten. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von 13 Jahren gefordert.
In erster Instanz war der Mann vom Bezirksgericht Sitten zu acht Jahren Haft und einem Landesverweis von 15 Jahren verurteilt worden. In zweiter Instanz wurde die Haftstrafe um ein Jahr verlängert und der Landesverweis bestätigt.
Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil befand auch das Kantonsgericht den Mann der Nötigung, der sexuellen Nötigung, der versuchten sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, der versuchten Vergewaltigung und der sexuellen Handlungen mit hospitalisierten, inhaftierten oder beschuldigten Personen für schuldig. Mehrere Straftaten fanden in seinem beruflichen Umfeld als Krankenpfleger statt.
Der Mann wurde zudem auch in zweiter Instanz zu einer Verwahrung und einem lebenslangen Verbot verurteilt, seine Tätigkeit als Krankenpfleger und jede andere vergleichbare Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Patientinnen und Patienten auszuüben. Ausserdem muss er 20'000 Franken für immaterielle Schäden zahlen.
Verbrechen im beruflichen Umfeld
Die Fälle ereigneten sich zwischen 2015 und 2023. Eines seiner Opfer erstattete Anzeige wegen dreifacher versuchter Vergewaltigung während eines Badeausflugs in Les Iles in Sitten. Eine weitere Frau zeigte den Mann wegen versuchter Vergewaltigung während eines Ausflugs im Kanton Freiburg an.
Der Mann verübte mehrere Straftaten auch an seinem Arbeitsplatz, etwa als er 2022 als Krankenpfleger in einem Walliser Spital angestellt war. Der damals etwa 40-jährige Pfleger gab einer Patientin einen Tee zu trinken und verübte anschliessend mehrere sexuelle Handlungen an ihr. Die Frau reichte eine Anzeige ein.
In drei weiteren Fällen, in denen die Opfer keine Anzeige erstatteten, verhielt sich der Angeklagte ähnlich. Eines seiner Opfer wurde schwanger und erlitt eine Eileiterschwangerschaft.
Angeklagter: «Ein sexuelles Raubtier»
Während des Prozesses hatte Staatsanwältin Corinne Caldelari von einem Angeklagten gesprochen, der «ein sexuelles Raubtier» sei, «ein Verführer, der verunglimpft, beleidigt und körperlich zwingt». Die Staatsanwältin hatte 13 Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert.
«Der Angeklagte hat das Leid, das er seinen Opfern zugefügt hat, nie anerkannt», sagte die Anwältin einer der Klägerinnen. Und ein weiterer Klägeranwalt sprach von «schweren Fällen zum Nachteil von verletzlichen Frauen». Es gebe mindestens 108 Opfer. Eine seiner Mandantinnen habe versucht, sich das Leben zu nehmen.










