Walliser Kantonsgericht verurteilt Rumänen wegen Zuhälterei
Ein 36-jähriger Rumäne wurde vom Walliser Kantonsgericht wegen Förderung der Prostitution und Geldwäscherei zu einer Gefängnisstrafe von 33 Monaten verurteilt.

Der Mann soll für sieben Jahre aus der Schweiz ausgewiesen werden. Das Bezirksgericht Martigny hatte den rumänischen Staatsangehörigen zu 46 Monaten Gefängnis unbedingt und zu zehn Jahren Landesverweis verurteilt. Das Kantonsgericht reduzierte seine Strafe, weil es der Ansicht war, dass die erste Instanz den Grundsatz der Strafverminderung, der im Fall von mehreren Straftaten gilt, missachtet hat.
Wie es in einer Mitteilung des Kantonsgerichts vom Mittwoch hiess, lehnte das Gericht die Gewährung einer bedingten Strafe wie die Vorinstanz ab. Es stellte dem Mann «eine ungünstige Prognose» bezüglich seines künftigen Verhaltens aus. Der Rumäne habe keinerlei Verbindung zur Schweiz. Er sei nur hierhergekommen, um seine kriminelle Tätigkeit zu entfalten.
Ausserdem habe er den Sachverhalt erst sehr spät zugegeben, was Zweifel an seiner Einsicht in seine Schuld aufkommen lasse. Der Mann hat bereits fast 16 Monate in Untersuchungshaft im Gefängnis von Sitten verbracht.
Zwang zur Prostitution und emotionale Ausbeutung
Zwischen März 2023 und April 2024 hatte der Mann mehrere junge rumänische Frauen, mit denen er intime Beziehungen unterhielt, dazu überredet, ihr Land zu verlassen und in die Schweiz zu kommen. Um sie zu überzeugen, stellte er ihnen in Aussicht, viel Geld verdienen zu können, damit sie ihre Familien in der Heimat finanziell unterstützen können.
Über mehrere Monate hinweg drängte der Mann die jungen Frauen unter Ausnutzung eines starken emotionalen Abhängigkeitsverhältnisses zur Prostitution. Wenn er nicht in der Schweiz anwesend war, zählte er auf die Hilfe einer Zuhälterin. Diese kümmerte sich um Publikationen auf Internetseiten sowie den Transport und die Überwachung von Hotelbuchungen.
Geldfluss nach Rumänien
Der Verurteilte behielt das verdiente Geld «seiner Mädchen». Laut Anklageschrift verdiente er mit einer Frau rund 13'800 Franken und mit einer anderen etwa 16'300 Franken. Diese Beträge wurden auf Konten seiner Tante oder Mutter in Rumänien überwiesen.
Für Staatsanwältin Emmanuelle Raboud «betrachtete der Angeklagte die Frauen als Objekte zum Ausbeuten», wie sie bei der Anhörung im Juli hervorhob: «Er hatte keine Skrupel gegenüber seinen Opfern und nutzte ein Abhängigkeitsverhältnis aus».
Um sie unter seiner Kontrolle zu halten, habe der Angeklagte nicht gezögert, ihnen mit Angriffen auf ihre Familien in Rumänien zu drohen. Mehrmals habe er sie geschlagen oder mit einem Messer terrorisiert.