Soll bei kleineren Bauprojekten das Verbandsbeschwerderecht beschnitten werden? Eine entsprechende Vorlage wurde von der Urek-N verabschiedet.
Die Nationalratskommission ist bei Reform der Strafprozessordnung uneins. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission ist für eine Beschneidung des Verbandsbeschwerderechts.
  • Der Auslöser für die Vorlage war Mitte-Nationalrat Philipp Matthias (VS).
  • Kleinere Wohnbauprojekte sollen vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden.

Gegen kleinere Bauprojekte im Baugebiet sollen Verbände keine Beschwerde mehr führen können. Die zuständige Nationalratskommission will das Verbandsbeschwerderecht im Heimatschutzgesetz beschneiden. Bald geht eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) hat einen Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes verabschiedet. Dies entstand mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung. Dies teilte die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.

Die Vorlage ins Rollen gebracht hatte Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy (VS). Dies tat er mit einer parlamentarischen Initiative, der beide zuständigen Parlamentskommissionen Folge gaben.

Philipp Matthias Bregy Mitte
Philipp Matthias Bregy (VS), Fraktionspräsident der Mitte. (Archivbild) - Keystone

Umweltschutzorganisationen haben heute das Recht, gegen Verfügungen in Erfüllung einer Bundesaufgabe im Natur-, Heimat- und Denkmalschutz Beschwerde zu erheben. Laut den Parlamentskommissionen könnten sich aber bei kleineren Projekten Privatpersonen oder Familien mit professionellen Organisationen konfrontiert sehen.

Kleinere Wohnbauprojekte ausgeschlossen

Künftig sollen deshalb kleinere Wohnbauprojekte vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der Bauzonen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmetern planen, sollen nicht länger dem Risiko einer Beschwerde vonseiten einer nationalen Umweltorganisation ausgesetzt sein. Bestehen bleiben soll das Beschwerderecht in besonders sensiblen Gebieten wie geschützten Dorfkernen oder Biotopen. Ebenfalls gilt es weiterhin bei allen Projekten ausserhalb der Bauzonen.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, weil diese aus ihrer Sicht dem Natur- und Heimatschutz entgegenläuft. Weitere Minderheiten fordern zusätzliche Einschränkungen der anvisierten Neuregelung. Die Vorlage der Urek-N wird in wenigen Wochen in die Vernehmlassung geschickt.

Nein sagt die Nationalratskommission zu einer parlamentarischen Initiative von Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin (VS). Er will die das Verbandsbeschwerderecht im Bereich erneuerbare Energien einschränken. Sie werde dieses Anliegen in ihrer Arbeit an der voraussichtlich ab Sommer 2023 vorliegenden Gesetzesvorlage zur Verfahrensbeschleunigung weiterverfolgen. Das heisst es in der Mitteilung.

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