Nationalrat stimmt Abkommen zu Organhandel zu
Zukünftig sollen in der Schweiz lebende Menschen für Organhandelsdelikte im Ausland verurteilt werden können.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz soll einem Abkommen des Europarats zur Bekämpfung des Organhandels beitreten.
- Zukünftig sollen Organhandelsdelikte im Ausland, in der Schweiz verfolgt werden können.
Die Schweiz soll dem Abkommen des Europarats zur Bekämpfung des Organhandels beitreten. Der Nationalrat hat dieses am Dienstag als Erstrat genehmigt und Gesetzesanpassungen zugestimmt.
Rund eine Milliarde Dollar würden jährlich mit Organhandel umgesetzt, sagte Kommissionssprecher Christian Lohr (CVP/TG). Das sei eine erschreckende Zahl.

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Das Schweizer Recht verbietet, für die Spende eines Organs Geld zu bezahlen oder anzunehmen sowie mit Organen zu handeln.
Allerdings untersagt das Gesetz den Organhandel nur, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus erfolgt. In Zukunft sollen Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, verfolgt werden können, wenn sie im Ausland Organhandelsdelikte begangen haben.
Alle Taten im Organhandel unter Strafe
Das Abkommen sieht ausserdem vor, alle Taten in Zusammenhang mit Organhandel unter Strafe zu stellen. Dazu gehören die Rekrutierung von Spenderinnen und Spendern, die Organentnahme oder die Transplantation. Die Opfer sollen besser geschützt und die internationale Zusammenarbeit soll erleichtert werden.
Die Schweiz hatte sich an der Ausarbeitung des Abkommens beteiligt und dieses am 10. November 2016 unterzeichnet. Um Organhandel zu bekämpfen, sei die internationale Zusammenarbeit unabdinglich, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
SVP gegen Übereinkommen
Gegen die Genehmigung des Übereinkommens stellte sich die SVP. Die punktuellen Gesetzesanpassungen unterstütze sie, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Beim Übereinkommen bestehe aber die Gefahr, dass es weiterentwickelt werde.
Der Rat lehnte den Antrag, es nicht zu genehmigen, jedoch mit 119 zu 44 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Vorlage hiess er ohne Gegenstimmen gut.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat.












