Nationalrat

Nationalrat will Landesverweise mit Strafbefehl ermöglichen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat will Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, per Strafbefehl ausweisen und damit die Justiz entlasten.

Landesverweisung
Eine Landesverweisung könne für mindestens drei Jahre oder länger sowie auf Lebenszeit ausgesprochen werden. (Symbolbild) - dpa

Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sollen per Strafbefehl des Landes verwiesen werden können. Darauf pocht der Nationalrat mit einer Motion. Das einfachere Verfahren soll die Justiz entlasten.

Mit 111 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Nationalrat am Donnerstag Ja gesagt zu einer entsprechenden Motion. Mit Nein stimmten Vertreterinnen und Vertreter von SP, den Grünen und der GLP sowie mehrere Mitglieder der Mitte-EVP-Fraktion. Die Motion geht nun an den Ständerat.

Anliegen zur Entlastung der Justiz

Das Anliegen stammt von der Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N). Sie argumentiert, dass mit Landesverweisungen durch Strafbefehl eine Anklage vor Gericht nicht mehr zwingend erforderlich sei, wodurch die Justiz entlastet werde.

Die Rechte der Beschuldigten bleiben laut den Befürwortenden einer Neuregelung erhalten, weil ihnen weiterhin die Möglichkeit der Einsprache innerhalb von zehn Tagen zur Verfügung steht, um das ordentliche Verfahren in Gang zu setzen. Ausserdem bleibe die notwendige Verteidigung möglich.

Bundesrat gegen neue Regelung

Der Bundesrat stellt sich gegen die Motion. Ein Strafbefehl sei für eine Landesverweisung nicht geeignet, macht er geltend. Das schriftliche Verfahren sei nur bei weniger schweren Straftaten und entsprechend tiefen Sanktionen anwendbar.

Eine Landesverweisung könne aber für mindestens drei Jahre oder länger sowie auf Lebenszeit ausgesprochen werden. Damit verbundene Einreiseverbote könnten unter Umständen für den gesamten Schengenraum gelten, zu dem die Schweiz gehört. Rasch abzuklären, ob jemand illegal im Land sei, sei nicht immer möglich, sagte Justizminister Beat Jans.

Kommentare

User #1896 (nicht angemeldet)

Ich beurteile jeden nur nach seinen Taten, nicht nach seinen Worten.

User #1114 (nicht angemeldet)

Theoretisch wird es vielleicht in ein paar ganz wenigen Fällen ermöglicht, aber in der Praxis kaum je angewendet. So kennen wir doch diese Schlaffis! Genauso wie mit dem knallharten Ausschffen, welches uns schon vorher versprochen wurde. Aber etwa 95% sind Härtefälle und bleiben uns lebenslang erhalten.

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