Für den Nationalrat ist klar: Die CO2-Abgabe für private Flüge soll nicht erhoben, sondern abgestuft werden. Damit widerspricht er dem Ständerat.
Privatjets CO2-Abgaben GLP
Privatjets stehen auf dem Flughafen Samedan. Die Grünliberalen fordern für Business- und Privatjets die Einführung einer CO2-Abgabe. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat hat die letzte Beratungsrunde des CO2-Gesetzes hinter sich gebracht.
  • Er bleibt dabei: Für private Flüge soll die CO2-Abgabe nicht pauschal abgestuft werden.
  • Damit stellt er sich gegen den Ständerat, der die Abgabe erhöhen will.
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Der Nationalrat bleibt in der letzten Beratungsrunde des CO2-Gesetzes dabei: Für private Flüge soll die CO2-Abgabe nicht pauschal erhoben werden wie es der Ständerat will, sondern abgestuft. Die kleine Kammer ist nun wieder an der Reihe.

Einig sind sich National- und Ständerat zwar darin: Passagiere von Linien- und Charterflügen müssen in Zukunft zwischen 30 und 120 Franken extra bezahlen. Je nach Reisedistanz und Klasse. Auch für Flüge mit Privatjets wollen beide Räte Abgaben – ab einer höchstzulässigen Startmasse von 5700 Kilogramm.

Höhe der Abgabe noch nicht bestimmt

Umstritten ist aber noch, wie hoch die Abgabe für Privatjets sein soll. Der Nationalrat will bei 500 bis 5000 Franken pro Abflug bleiben, wie er mit 120 zu 72 Stimmen bekräftigt hat. Im Ständerat hingegen will eine knappe Mehrheit den fixen Betrag von 500 Franken pro Flug im Gesetz verankern.

Nationalrat
Der Schweizer Nationalrat. (Symbolbild) - Keystone

Der Nationalrat hat dem Ständerat aber mit einem Vorschlag eine Brücke gebaut: Bei der Abgabe muss neben Startmasse und Flugdistanz auch die Wettbewerbsfähigkeit der Flugplätze berücksichtigt werden. Im Ständerat war argumentiert worden, dass eine Abgabe von bis zu 5000 Franken regionale Flugplätze gefährde.

Strittig ist auch noch die Befreiung des öffentlichen Verkehrs von der Mineralölsteuer. Der Nationalrat wählte nun mit 166 zu 24 Stimmen einen von Martin Candinas (CVP/GR) vorgeschlagenen Kompromiss. Demnach soll für Busse im Ortsverkehr die Mineralölsteuer ab 2026 nicht mehr rückerstattet werden.

CO2-Gesetz soll bis Ende der Herbstsession beschlossen werden

Im regionalen Personenverkehr dagegen würde die Steuer für Busse mit fossilen Treibstoffen noch bis Ende 2029 zurückerstattet. Danach darf dies nur noch geschehen, wenn aus topografischen Gründen Busse mit Alternativantrieb nicht verkehren können. Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga unterstützte diesen Vorschlag.

Kritik von Grünliberale Partei
Bundesrätin Simonetta Sommaruga. - Keystone

Ziel ist es, das CO2-Gesetz am Ende der Herbstsession parlamentarisch unter Dach und Fach zu bringen. Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen. Die Massnahmen setzen bei Gebäuden, Fahrzeugen und Flugverkehr und auch bei Unternehmen an.

Ein Referendum steht bereits im Raum. Das totalrevidierte CO2-Gesetz strotze vor Verboten und Umerziehungsmassnahmen, kritisiert etwa die SVP. Auch Klimaschützer sind unzufrieden. Ihnen geht die Vorlage deutlich zu wenig weit.

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