Der Nationalrat will die Print- und Onlineförderung von Medien gemeinsam angehen. Dies beschloss die Grosse Kammer mit 109 zu 84 Stimmen bei einer Enthaltung.
Medienförderung Bundesrat
Unterstützt werden sollen sowohl gedruckte, als auch Onlinemedien. - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will das Thema Förderung der Print- und Onlinemedien gemeinsam angehen.
  • Dies Beschloss der Rat mit 109 zu 84 Stimmen.

Der Nationalrat will die Förderung von klassischen Print- und neuen Onlinemedien gemeinsam angehen. Er hat am Donnerstag eine Teilung der Vorlage, wie es die Kommission forderte, knapp abgelehnt.

Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 109 zu 84 Stimmen bei einer Enthaltung. Nun muss sich die Fernmeldekommission des Nationalrats erneut mit der Vorlage befassen. Sie hat den Auftrag, das vom Bundesrat unterbreitete und vom Ständerat bereits angenommene Massnahmenpaket zugunsten der Medien integral vorzuberaten.

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Die Mitglieder der Grossen Kammer diskutieren das Covid-19-Gesetz, an der Herbstsession der Eidgenössischen Räte. - Keystone

Durchgesetzt hat sich der Antrag der Kommissionsminderheit mit Stimmen von SP, Grünen, GLP und einer Mehrheit der Mitte-Fraktion. Sie sind der Ansicht, dass sich die Medienförderung stärker an der wachsenden digitalen Mediennutzung ausrichten soll. «Wir zweifeln daran, dass eine Förderung für Onlinemedien auf anderem Weg vorangetrieben wird», sagte Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne/Genf). Vom Strukturwandel in der Branche seien alle Kanäle betroffen, also sollten auch alle Kanäle unterstützt werden.

Verfassungsmässigkeit umstritten

SVP und FDP setzten sich für eine separate Behandlung der Print- und Onlineförderung ein. Sie zweifelten daran, dass die vorgesehene Förderung von Onlinemedien verfassungskonform ist.

Nach der Rückweisung an die Kommission behandelt der Nationalrat die Vorlage wohl in der Wintersession ein nächstes Mal. Frühestens im Frühling 2021 könnte das Medienpaket bereinigt werden, eine Inkraftsetzung wäre nach den gängigen Fristen frühestens per Anfang 2022 realistisch.

Der Zeitplan ist nicht unerheblich. Die Corona-Pandemie hat den Strukturwandel in der Medienbranche weiter beschleunigt. Viele Zeitungen kämpfen ums Überleben, hunderte Stellen wurden in den kommenden Monaten und Jahren abgebaut.

Drei-Säulen-Modell

Der Bundesrat hat das Massnahmenpaket zugunsten der Medien bereits vor der Corona-Krise geschnürt. Dieses besteht aus drei Säulen. Erstens wird eine Postgesetzrevision beantragt, über welche die bereits bestehende indirekte Presseförderung erweitert werden soll. Hiermit soll die gedruckte Presse umfassender unterstützt werden, und es sollen mehr Titel von ermässigten Zustelltarifen der Post profitieren.

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Über eine Revision des Radio- und TV-Gesetzes sollen neue Massnahmen finanziert werden. - Keystone

Dafür ist eine Erhöhung der Förderung um 20 auf neu 50 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Der Ständerat und die vorberatende Nationalratskommission wollen auch eine Förderung der Frühzustellung von Zeitungen und damit auch der Sonntagspresse ins Massnahmenpaket aufnehmen. Das kostete den Bund zusätzliche 40 Millionen Franken pro Jahr. Die Verbands- und Mitgliederpresse soll neu jährlich 30 statt 20 Millionen Franken erhalten.

30 Millionen Franken für Onlinemedien

Zweitens sollen über eine Revision des Radio- und TV-Gesetzes neue Massnahmen finanziert werden, die dem ganzen Mediensystem zugutekommen. Darunter fallen unter anderem die Unterstützung für die journalistische Ausbildung und für die Nachrichtenagenturen sowie ein Fördertopf für IT-Projekte im Sinne von Branchenlösungen. Dafür sind 2 Prozent aus der Radio- und Fernsehabgabe vorgesehen, rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Teil ist unumstritten.

Drittens legt der Bundesrat ein neues Gesetz für die Förderung von Onlinemedien vor. Damit sollen publizistische Bezahlangebote, die einen professionellen digitalen Service-public-Journalismus bieten, für zehn Jahre unterstützt werden. Hierfür sind 30 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. Die Modelle sind indirekt ausgestaltet, auf Leistungsaufträge wird verzichtet. Die redaktionelle Freiheit bleibt laut dem Bundesrat gewahrt.

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